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Selbstbedienungsverbot gefallen

PU-Schaumdosen frei verkäuflich

Das Selbstbedienungsverbot für den Verkauf von PU-Schaumdosen wurde im Januar aufgehoben. MDI-haltige Produkte fallen nicht länger unter die Regelung der Verordnung, sofern sie den Gefahrenhinweis H351 tragen. Für den Handel heißt das, dass Bauschaumdosen wieder frei zugänglich im Verkaufsregal stehen dürfen. Allerdings bleibt die Pflicht bestehen, dass beim Verkauf von MDI-haltigen PU-Schäumen an Privatkunden Einweghandschuhe beizufügen sind. Außerdem muss der Händler auf die korrekte Verwertung von PU-Schaumdosen hinweisen.

Wegen ihrer flüssigen Restinhaltsstoffe und des in den Dosen befindlichen Druckgases, stuft die Verpackungsverordnung gebrauchte Bauschaumdosen als Sonderabfall zum Recycling ein. Der richtige Weg ist das Recycling über die PDR: Diese verwertet die Dosen zu über 95 %, davon etwa 80 % stofflich, und führt die zurückgewonnenen Rohstoffe und Produkte wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück.

www.pu-schaum.center

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