Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Absicherung gegen Fehlalarm

Konzept der „Zwangsläufigkeit“ nennt VdS Schadenverhütung die Methode, mit der das Institut für Einbruchschutz häufigem, auch versehentlichem Auslösen von Falschalarmen entgegentritt. Dieses Konzept zur Minimierung von Fehlalarmen von Einbruchmeldeanlagen (EMA) wird nun auch in der EN-Normreihe Einzug halten.

Wichtiges Kriterium für den erfolgreichen Einsatz von Einbruchmeldeanlagen (EMA) ist neben schneller Detektion und Alarmierung bei drohendem Unheil auch die so genannte Fehl- bzw. Falschalarmsicherheit. Schließlich haben die bei minderwertigen Anlagen häufigen versehentlichen Auslösungen äußerst negative Auswirkungen auf die Reaktionen sowohl des Umfeldes als auch der unter Umständen angebundenen Sicherheitsdienste: Logischerweise erhält ein vierter Alarm in Folge, der dann womöglich erstmals echt ist, nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit. VdS, eigenen Angaben zufolge Europas größtes Institut für Einbruchschutz, tritt diesem Kernproblem seit Jahrzehnten mit dem Konzept der „Zwangsläufigkeit“ entgegen.

Menschliches Fehlverhalten häufigster Grund für Fehlalarme

„Ein Großteil der Fehlauslösungen resultiert aus menschlichem Fehlverhalten während des Betretens des überwachten Bereiches – und zwar durch den oder die EMA-Betreiber selbst“, erklärt Günter Grundmann, Leiter der VdS-Laboratorien für elektronische Sicherungstechnik. „Die wichtige Minimierung dieser Fehlalarme sichern wir u.a. dadurch, dass eine VdS-EMA nur von außen scharfgeschaltet werden kann. Um den gesicherten Bereich wieder zu betreten, muss der Berechtige die EMA zunächst unscharf schalten. Ansonsten wird der Zugang durch ein zusätzliches elektromechanisches Element, eine sogenannte Sperreinrichtung, verhindert. Ein sehr einfaches, aber wirkungsvolles Prinzip.“

Trotz der damit zunächst erhöhten Kosten bei der EMA-Installation führe die Minimierung unerwünschter Alarme über den gesamten Lebenszyklus der Anlage hinweg zu hohen Einsparungen, heißt es seitens VdS. Zudem stellt das Konzept sicher, dass alle überwachten Fenster und Türen geschlossen sind, bevor scharfgeschaltet werden kann. So ist auch eine kostspielige Obliegenheitsverletzung des Versicherungsvertrages durch beispielsweise gekippte Fenster ausgeschlossen.

In Deutschland seit Jahrzehnten etabliert

Diese „Zwangsläufigkeit“ genannten VdS-Anforderungen an die Scharfschaltung der Systeme sind in Deutschland seit den 1970er Jahren fest etabliert. In den EU-Vorgaben für EMA, EN 50131-1, wurde dieses auch in den Anschlussbedingungen der Deutschen Polizei verlangte Verfahren bisher zwar aufgelistet, aber nicht spezifisch gefordert. Das wird sich jetzt ändern: Das zuständige Gremium bei CENELEC (Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung) hat die Zwangsläufigkeit gerade in seine Technische Spezifikation TS 50131-12, die Vorstufe einer Europäischen Norm, übernommen – als „Best Practice“. Auch spezielle Produktanforderungen auf Basis der VdS-Richtlinien wurden seitens der Arbeitsgruppe formuliert. Zusätzlich wird die TS wohl auch als weltweit gültige IEC-Norm zur Anwendung kommen.

www.vds.de