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Die Kriminalpolizei rät: Smart Home kann Einbruchschutz unterstützen

Rund 80 Teilnehmer haben sich auf der Smart Home Security Conference in Bad Soden über zwei Tage rund um das Thema Smart Home informiert. “Die Fachtagung möchte bewusst Licht und Schatten zutage fördern und verschiedene Themen­felder im Kontext “Sicherheit und Smart Home“ gegeneinander abgrenzen und vor allem ein ausgewogenes Bild für den Endkunden, für Errichter, die Medien und für Hersteller darstellen“, erklärte Günther Ohland, der Vorsitzende von Smarthome Deutschland e.V..

Die Hauptthemenbereiche waren IT- und Datensicherheit von Smart Home-Produkten und -Lösungen, Smarte Ökosysteme und ihre Schwachstellen sowie die häusliche Sicherheit mit Smart Home-Komponenten. Mitarbeiter des LKA NRW und der hessischen Kriminalpolizei zeigten die Sichtweise der Polizei zum Thema Einbruchschutz und Smart Home auf und brachten interessante Betrachtungsweisen an den Tag: Smart Home wird beim richtigen Einsatz durchaus als eine sinnvolle Ergänzung zum mechanischen Einbruchschutz gesehen.

Der TÜV Rheinland machte deutlich, wie sich mit der Einführung der DSGVO (Datenschutz Grundverordnung) spätestens ab Mai 2018 die Rechtslage im Datenschutz bei Smart Home ändert. Bedeutendstes Regelungsdefizit der DSGVO ist das Fehlen von bereichsspezifischen Vorschriften zur Datenverarbeitung im Smart Home.

www.smarthome-deutschland.de