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Reform des Mängelgewährleistungsrechts: Ein Kommentar Zur ZDH-Forderung

Der Zulieferer darf nicht der Dumme sein

Bauhandwerker fertigen meist mehrere (Zuliefer-)Produkte zu einem System bzw. montieren diese. Daher sollte man voraussetzen können, dass sich diese Handwerker mit den Details der jeweiligen Systeme sowie deren Bestandteile, die sie zusammenfügt, auskennen.

Wenn der ZDH jetzt von den Zulieferern die uneingeschränkte Kostenübernahme der Ein- und Ausbaukosten ihrer Zulieferprodukte für den Handwerker fordert, ist das nicht zu akzeptieren (siehe GLASWELT 06/2016, Seite 10).

Beispiel Fenster: Die einzelnen Komponenten im System Fenster sind im Gegensatz zum Endprodukt meist sehr niedrig im Preis und stehen zu den Kosten für Ein- und Ausbau auf der Baustelle in keinem Verhältnis. Zum anderen sind fehlerhafte Bauteile oder Materialien bei fachgerechter Kontrolle und Verarbeitung meist schon vor Montage und/oder Auslieferung vom Facharbeiter erkennbar.

Der Einbauort und die daraus resultierenden Kosten für Reparaturen oder Austausche sind für die Lieferanten meist weder einschätzbar noch zu kalkulieren.

Gerade im Handwerk und im Mittelstand geht der Fachkräftemangel deutlich zu Lasten von Fachkenntnis, Qualitätsbewusstsein und Erfahrung, das merke ich in meiner Praxis an einem sehr hohen Anteil an „Schein-Reklamationen“. Häufig versuchen Handwerker und Monteure, eigene Fehler auf den Vorlieferanten abzuschieben.

Es gibt heute ein Vielzahl an Schulungen und Weiterbildungen, warum wird das gerade vom Handwerk so wenig angenommen? Immer mehr Mitarbeiter im Betrieb oder auf der Baustelle erkennen Fehler oder Schwachstellen bei den Zulieferprodukten oft nicht mehr und verarbeiten diese weiter. Mängel sind damit vorprogrammiert.

Auch bei der Schadensbeurteilung gibt es immer größere Wissenslücken. So können Fachbücher wie z. B. „Glasschäden“ von E. Wagner zur Schadensvermeidung oder zur Analyse von Schäden herangezogen werden. Allerdings ist es sehr viel einfacher, den Lieferanten zu beschuldigen und zur Kasse zu bitten.

Was immer wieder auffällt ist, dass Handwerker beim Stellen von Schadensansprüchen oft ganz anders kalkulieren als beim Einkauf der Produkte.

Fazit: Weder darf der Handwerker einseitig belastet werden, noch darf er als Empfänger von Zulieferprodukten von seiner Kontrollpflicht beim Wareneingang und bei der Weiterverarbeitung entbunden sein. So sollten bei schwierigen Einbausituationen, erhöhtem Risiko am Einbauort oder bei Verzögerungen (mit Vertragsstrafen) alle beteiligten Parteien eben nicht nur den billigsten Preis diskutieren, sondern auch über eine Risikostreuung beraten, ebenso über besondere Qualitäts- und Produktanforderungen sowie notwendige Vorab-Schulungen. Das wird natürlich etwas kosten, aber es wird auch Zeit, Nerven und Geld sparen und zu zufriedenen Bauherren führen.