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DIN 18008 Teile 1 und 2 vom Normenausschuss beschlossen

Am 30. und 31. Juli fand eine neuerliche Einspruchssitzung des zuständigen Normenausschusses zu den Teilen 1 und 2 der DIN 18008 statt, in der der Normentext nunmehr verabschiedet wurde. Hier erfahren Sie, wie die verabschiedete Formulierung unter dem Stichwort: “Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe“ lautet.

"Damit besteht jetzt endlich nicht mehr die Gefahr, dass im schwebenden Verfahren doch noch alles ganz anders kommen könnte, und wir können Sie hier umgehend über die gefundene Regelung zum Abschnitt 5.1.4. der DIN 18008-1 (Stichwort: „Sicherheitsglas unter Brüstungshöhe“) informieren," teilt der Bundesverband Flachglas über seinen Newsletter mit. 

So lautet die verabschiedete Formulierung

„Werden auf Grund gesetzlicher Forderungen zur Verkehrssicherheit Schutzmaßnahmen für Verglasungen erforderlich, kann dies beispielsweise durch Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) oder Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten erfüllt werden. Anmerkung: Es wird auf § 37, Abs. (2) Musterbauordnung (MBO) bzw. die entsprechende Formulierung der jeweils geltenden LBO hingewiesen.“

Ergänzung: § 37, Abs. (2) MBO lautet: 

  • „1 Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden allgemein zugänglicher Verkehrsflächen herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können.
  • 2 Weitere Schutzmaßnahmen sind für größere Glasflächen vorzusehen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.“

So bewertet der BF die Regelung

"Wir hätten natürlich den ursprünglichen Entwurf vorgezogen – das wäre eine klare Regelung gewesen, mit der jeder gewusst hätte, woran er ist. Sie hätte Rechtssicherheit für alle Beteiligten geschaffen: für unsere eigenen Mitglieder, aber gerade auch für die Verarbeiter und die Handwerker."

Der ganze Vorgang habe aber den Blick darauf gelenkt, dass es bereits Anforderungen gibt, die einzuhalten sind. Dass dabei die Verwendung von Gläsern mit sicherem Bruchverhalten gegenüber anderen möglichen Schutzmaßnahmen wie z. B. der Beschränkung der Zugänglichkeit (Abschrankung) die Königslösung darstellt, "muss wohl nicht besonders betont werden."

Deswegen könne man mit dem gefundenen Kompromiss recht gut leben, so Jochen Grönegräs.

Der BF-Geschäftsführer weiter: "Wenn man uns als BF fragt, wie man sich denn nun verhalten solle, antworten wir daher: Nehmen Sie Sicherheitsglas, dann sind Sie sprichwörtlich auf der sicheren Seite. Wie mehrfach mitgeteilt, arbeiten außerdem die Verbände gemeinsam an einem Papier „Verkehrssicherheit bei bodentiefen Verglasungen ohne Absturzsicherung“, das, soweit das möglich ist, Anwendungssicherheit bringen soll. Es ist unbedingt als Erfolg zu werten, dass die auch aus anderen Gründen dringend benötigte Einführung der Normteile 1 und 2 jetzt nicht mehr durch eine weitere Einspruchsrunde verzögert wird. Mit der Veröffentlichung der DIN 18008-1 und -2 ist nun also in den nächsten Monaten tatsächlich zu rechnen!" (dm)