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Entlastung für Handwerksunternehmen: Erhöhung der Ist-Besteuerungsgrenze

Vom 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro erst dann die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung auch bezahlt haben.

Bisher sind Betriebe dazu verpflichtet, schon ab einem Jahresumsatz von 250.000 Euro die Umsatzsteuer bei Leistungsabschluss zu überweisen. Die Bundesregierung hebt rückwirkend zum 1. Januar 2009 die Höchstgrenze zur Ist-Besteuerung auf 500.000 Euro an.

„Die Anhebung der Ist-Versteuerungsgrenze erhöht die Liquidität bei kleinen und mittleren Betrieben deutlich. Häufig sind gerade sie besonders stark von einer sich verschlechternden Zahlungsmoral betroffen“, weiß Toni Gmyrek, Geschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken.

Da die Ist-Besteuerung eine Ausnahme von der Soll-Besteuerung darstellt, müssen Betriebe den Wechsel bei ihrem Finanzamt beantragen.


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Ist-Besteuerung (70%)Leistungsabschluss (53%)Ist-Versteuerungsgrenze (51%)

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