Wetter auf der Baustelle
Das aktuelle Heft
Meister Hose
Meister Glasbruch
GLASWELT-Dossiers

Artikelsammlung zu ausgewählten Themen (wie z. B. zur EnEV oder zum CE-Zeichen).
Alle GLASWELT-Dossiers finden Sie hier

Abo-Login

Kdnr. oder Benutzer:

PLZ oder Passwort:

Angemeldet bleiben

Hilfe zur Anmeldung

Twitter
Newsletter

Alles was Sie wissen müssen monatlich per E-Mail.

anmelden

zum Archiv

Suche
 


Glaswelt-Newsletter: 7b-2010

News

Luftdurchlässigkeit manipulierbar?

Das PfB weist darauf hin, dass jetzt bei Fenster- und Türelementen mit Festverglasung zur Berechnung der Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 1026:2000 nur die öffenbaren Fugen und Flächen herangezogen werden können.

Festverglasungen seien keine öffenbaren Flächen und daher blieben diese unberücksichtigt. Wegen dieses Fehlers, was manche notifizierten Prüfstellen, vor allem bei Schiebetüranlagen begehen, werde bei der Flächenberechnung - je nach Größe der Festverglasung - eine weitaus bessere Luftdurchlässigkeit erzielt, so Institutsleiter Rüdiger Müller. So sei es bei einem Streitfall wegen zu hoher Luftdurchlässigkeit der Fall gewesen: Der Kläger hätte eine zu hohe Luftdurchlässigkeit reklamiert und der Beklagte verwies auf den Prüfnachweis: In diesem wurde gerade noch die Klasse 2 bei der fugenbezogenen Luftdurchlässigkeit, aber die ausgeschriebene Klasse 3 bei der flächenbezogenen Luftdurchlässigkeit erzielt.

Bei Festverglasungen ist es aber so wie bei Bauanschlüssen welche nur einen Luftdurchlässigkeitswert von 0,1 m³/h m bei 10 Pa Druckdifferenz aufzuweisen haben. In der DIBt-Mitteilung 1/2010 wurde zu dieser Thematik unter Teil 1 „Auslegungsfragen zur Energieeinsparverordnung“ eingegangen. Unter anderem heißt es darin: „Die Fugendurchlässigkeit versteht sich als Durchlässigkeit der Funktionsfugen zwischen Blend- und Flügelrahmen hinsichtlich des Luftdurchganges bei einem bestimmten Differenzdruck“. Dies heißt, dass nicht nur bei Schiebefensteranlagen, wo es sich der Größe wegen besonders ausdrückt, sondern auch generell bei allen Elementen mit Fensterverglasung nur die den öffenbaren Fugen zurechenbaren Flächen berücksichtigt werden.

Um unnötige und kostenintensive Streitigkeiten mit evtl. Rechtsansprüchen zu umgehen, sollten die notifizierten Prüfstellen ihr Messwerte nochmals kritisch überprüfen und gegebenenfalls einer Korrektur unterziehen.

www.pfb-rosenheim.de


zurück Druckansicht versenden Artikel merken (?)

Permalink:

Schließen

Schlagworte zu diesem Artikel:

Luftdurchlässigkeit (61%)Festverglasung (51%)Schiebefensteranlage (37%)

Weitere Artikel zum Thema:

 

Weitere Online-Angebote des Verlagshauses Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co KG:

Gebäude-Energieberater, Die Kälte, Baumetall, SBZ, SBZ Monteur, TGA Fachplaner, Webinare

Wir sind Mitglied: VDZ, EMMA, FIPP, ABM und BV