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Glaswelt-Newsletter: 09-2010

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Dubiose Branchenbucheinträge – und kein Ende

Immer wieder berichten Handwerksbetriebe der Handwerkskammer von Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit dubiosen Branchenbuchanbietern und ihren Maschen. Dr. Dorothée Hofer: Sorgfältiges Lesen von „Angeboten“ ist erforderlich!

Die Masche läuft immer gleich: Regelmäßig wird ein Handwerksbetrieb von einer „Zentrale“ angeschrieben und dazu aufgefordert, für den einwandfreien Eintrag des Gewerbebetriebs in das Branchenregister die Daten des Basiseintrags zu prüfen und zu vervollständigen. Einige – meistens für jedermann zugängliche – Daten sind bereits auf dem Anschreiben vermerkt, so dass der Eindruck verstärkt wird, dass ein Eintrag bereits besteht und nicht etwa ein Eintragungsangebot angenommen und damit ein neuer Vertrag geschlossen wird. Zur Rückäußerung wird dem Gewerbetreibenden eine Frist gesetzt. Versäumt er diese, wird er abermals dazu aufgefordert, seine Daten anzugeben.

Sobald ein gutgläubiger Unternehmer die Angaben vornimmt, den Vordruck unterschreibt und zurücksendet, geht er unwissend ein Vertragsverhältnis mit der „Zentrale“ ein. Nur im Kleingedruckten ist dem Schreiben zu entnehmen, dass der Gewerbetreibende mit Absendung der Daten und Unterschriftsleistung für den Zeitraum von 2 Jahren einen Eintrag in einem unbekannten Branchenregister erhält, der ihn mehr als 500 Euro kosten soll.

Wie können sich Betriebe dagegen wehren? Dr. Dorothée Hofer von der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald empfiehlt: „Achten Sie genau auf Produktnamen und Aufmachung. Unseriöse Anbieter suchen bewusst die Ähnlichkeit mit eingeführten Marken und bekannten Designs, um mit diesen verwechselt zu werden.“ Dabei sei es nicht wirklich schwer, sich ein Bild von den Anbietern zu machen. Wörtlich: „Die sind nämlich seit Jahren mit ein und derselben Masche unterwegs und haben im Internet deutliche Spuren hinterlassen.“

Dr. Dorothée Hofer rät Betrieben, die bereits unterschrieben und den Korrekturabzug an den Anbieter zurückgeschickt haben, dennoch nicht, tatenlos zu bezahlen. „Sie haben die Möglichkeit, den Vertrag wegen der offensichtlich absichtlich versteckten Kostenpflicht wegen arglistiger Täuschung anzufechten.“ Dazu habe die Rechtsabteilung der Handwerkskammer Mannheim ein Musterschreiben formuliert.

Sie weiß aus ihrer langjährigen Praxis: „In den uns bekannten Fällen folgen trotz der vorgenommenen Anfechtung weitere Schreiben eines Inkasso- und auch eines Anwaltsbüros und die Forderung wächst wegen angeblich anfallender Mahn- und Anwaltsgebühren. Bislang ist uns jedoch noch kein Fall bekannt, in dem sich eine dubiose Anbieterfirma zum Beitreiben der Forderungen gerichtlichen Beistand geholt hätte, so dass der Spuk irgendwann vorbei ist.“

Am besten lassen sich die Betriebe persönlich beraten. Dr. Dorothée Hofer steht unter der Ruf-Nummer 0621 18002-123 oder per E-Mail hofer@hwk-mannheim.de für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Dr. Dorothée Hofer; E-Mail : hofer@hwk-mannheim.de


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Branchenregister (32%)Masche (31%)Anbieterfirma (23%)

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