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BHKH

Kleine Betriebe werden bei der Präqualifikation diskriminiert

Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) wendet sich entschieden gegen eine verbindliche Präqualifikation im Bundeshochbau. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat diese kürzlich in einem Erlass festgeschrieben. Gemäß dem Erlass dürfen ab 1. Oktober dieses Jahres bei Vergaben des Bundeshochbaus nur Unternehmen bieten, die präqualifiziert sind. Dies gilt für Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb und für Verfahren der Freihändigen Vergabe. Unter Präqualifikation versteht man den vorgelagerten, auftragsunabhängigen Eignungsnachweis eines Unternehmens, der für jeweils ein Jahr gilt. Nach bisheriger Praxis waren auch auftragsbezogene Einzelnachweise zulässig.

Kritikpunkt des BHKH: Eine Präqualifikation kostet das Unternehmen jährlich mindestens 500 Euro. „Für kleine Betriebe ist das unter Umständen ein hoher Betrag“, erklärt Dr. Bettina Schwegmann, Hauptgeschäftsführerin des BHKH. „Das kann sich nicht jeder leisten, zumal wenn ein Betrieb sich nur gelegentlich an solchen Ausschreibungen beteiligen will – was nicht nur im Tischler- und Schreinerhandwerk die Regel ist.“ Dazu komme, dass die Investition für die Präqualifizierung bei der derzeitigen Vergabepraxis häufig umsonst sei. „Speziell für kleine Betriebe versprechen Ausschreibungen wenig Erfolg. Viel zu oft erhalten Generalunternehmer den Zuschlag“, kritisiert Schwegmann. Laut BMVBS soll die Präqualifikation „Aufwand und Kosten für Vergabestellen der öffentlichen Auftraggeber und für die Wirtschaft bei der Durchführung von Vergaben minimieren.“ Der BHKH sieht das aber so: Kleine Betriebe werden benachteiligt, weil sie faktisch von der Beteiligung an solchen Vergaben ferngehalten werden. „Wir appellieren daher an Bundesbauminister Tiefensee, den Erlass seines Ministeriums zurückzunehmen“, so Schwegmann. „Der Erlass schadet mehr, als er nützt.“

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