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Seien Sie auf der Hut

Der eine oder andere Leser hatte Anfang Januar bestimmt einen Schreck, als er mit seiner Bankkarte Geld abheben wollte und das System kein Geld ausspuckte. Aufgrund eines Programmierfehlers wurde die Jahreszahl 2010 nicht erkannt und so kein Geld ausgegeben. Man sieht: Egal wie hoch entwickelt man auch arbeitet, wo Menschen sind, werden Fehler gemacht. In der Glasbranche ist das nicht anders, es kann dabei sogar zu Todesfällen kommen (z.B. bei einer falschen Scheibenzusammenstellung bei Sicherheitsgläsern, die dann zum Bruch führt). In Deutschland – schätze ich – gibt ­ es ­jährlich etwa 180000 Personenschäden mit Glas, die zu einem Arzt- oder Krankenhausbesuch führen. Nicht mitgerechnet sind Glasunfälle ­­(2,3 Unfälle pro 1000 Einwohner), die zu Hause behandelt werden können und nicht in der Statistik auftauchen.

Als Hersteller und als Lieferant hat man in Europa das Glück, dass man nicht die Haftpflicht- und Schadensansprüche kennt, wie in den USA. Aber auch bei uns haften die Verarbeiter, wenn Sie ihre Produkte nicht entsprechend den Normen produzieren, liefern oder montieren. Wenn der Bauunternehmer Sie zwingen will, billigeres Glas einzusetzen, das nicht den Normen entspricht (z.B. bei Sicherheit oder Wärmeschutz), gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Selbst wenn Sie belegen, dass das Glas nach Auflage des Bauunternehmers geliefert wurde und Sie darauf hingewiesen haben, keine Gewährleistung zu leisten, folgt daraus nicht, dass Sie damit juristisch abgesichert sind. Darauf sollten Sie auch bei der Glasveredlung mit Folien achten.

Diese GLASWELT behandelt Folien für Interieur- und Fassadengläser. Die Glas­anwendungen, die man damit umsetzen kann, sind unbegrenzt: Von VSGFolien für Überkopfverglasungen und gläsernen Treppenstufen, über Sonnen- und Sichtschutzfolien bis hin zu Dekorfolien für Wandverkleidungen und folienbestückten Türen. Aber haben Sie als Verbeiter hierbei alle ­Risiken berücksichtigt (z.B. thermischer Bruch, Brandschutz)? Achtung: Der Folieneinsatz ändert die Glaseigenschaften. So kann die auf einem Schaufenster aufgeklebte Werbefolien zum thermischen Bruch führen. Ebenso können die aufgeklebten Sonnen- und Sichtschutzfolien, die ursprünglich vom Hersteller zugesicherten Eigenschaften ändern, so dass keine Gewährleistung mehr gilt. Der Verarbeiter muss genau prüfen, ob seine Gläser nach der Veredlung mittels Folien ­noch alle EN-Normen erfüllen. Ist das nicht der Fall, kann es bei Schadensfällen teuer werden.

Ihr Paul Bastianen p.bastianen@planet.nl | Mobil (+31) 6 43 88 87 28

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