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Bundesverband Wintergarten

Gute Laune in Siegen

Das strahlende Wetter passte zur guten Stimmung am 22. und 24. April bei der Jahrestagung des Bundesverbands Wintergarten. Die Tagung habe sich in den letzten Jahren definitiv als festes Branchenevent etabliert, so das positives Fazit von Dr. Steffen Spenke, dem 1. Vorsitzenden des Verbands. „Die rund 125 Teilnehmer belegen, dass sich unsere Jahrestagung mittlerweile zu einer Pflichtveranstaltung für die Wintergartenbranche gemausert hat.“ Die gute Stimmung war auch der aktuell sehr guten Auftragslage geschuldet. Bei vielen Unternehmen seien heute die Auftragsbücher voll, teils bis weit in die zweite Jahrshälfte hinein. Darüber hinaus gäbe es Betriebe die für 2010 schon ausgebucht seien.

In diesem Jahr fand erstmalig eine begleitende Ausstellung mit 12 teilnehmenden Unternehmen statt. Dies wurde positiv von den Besuchern aufgenommen, ebenso zeigten sich die Aussteller zufrieden.

Regen Zuspruch fand das Forum Baurecht, wo Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung zum Wintergartenbau mit Richter Manfred Braun diskutiert wurden. In seinem Vortrag „Dichtung und Wahrheit – Kleben und Dichten im Wintergartenbau“ wies Günther Weinbacher, Otto-Chemie, auf die Gefahren von Unverträglichkeiten bei Dichtstoffen hin. Es lohne nicht, mit Billigprodukten zu arbeiten, so seine Erfahrung. Gerade bei ungeprüften Produkten führten Weichmacherwanderungen oft zu Schäden bei der Bauanschlussfuge, die viel Geld kosten könnten. Erforderte die Verarbeiter auf, ihre Fugen zu planen: „Mit Silikon lassen sich Fugen von ein bis zwei, maximal drei Zentimetern ausfüllen. Bei allem was darüber gehe, müsse man Bänder einsetzen, alleine schon aus optischen Gründen.

Dietrich Tegtmeier unterstrich, dass der Wintergartenbauer nicht umhin komme, die komplette Befestigung zu berechnen: „Jede Verankerung des Wintergartens mit dem Gebäude muss geplant und ingenieursmäßig bemessen werden, ebenso die Anzahl der Befestigungspunkte. Vorsicht, hier besteht Haftungspflicht“, so Tegtmeier. Wenn ein Verarbeiter keine Planung der Befestigung nachweisen könne und dies bei der Bauabnahme nicht kommuniziere, käme das einer arglistigen Täuschung gleich und er laufe Gefahr, bei Bauschäden für bis zu 30 Jahre in die Haftung genommen zu werden. Es lohne deshalb auf jeden Fall einen Statiker hinzuzuziehen.

Matthias Rehberger

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