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Schweizer Kartellamt

Millionenstrafe für Beschlagshersteller

Wegen unzulässigen Wettbewerbsabsprachen straft die Wettbewerbskommission in der Schweiz (WEKO) vier Unternehmen der Baubeschlagsbranche (Siegenia-Aubi, Paul Koch, SFS, Winkhaus) mit umgerechnet rund 5,69 Mio. Euro ab.

Die Unternehmen hätten Zeitpunkt und Höhe von Preiserhöhungen untereinander abgesprochen. Solche horizontalen Preisabsprachen würden schwere Verstöße gegen das Kartellgesetz darstellen, heißt es. Die EU hat bezüglich der gleichen Sachverhalte ebenfalls eine Untersuchung eröffnet, diese ist derzeit noch hängig. Aufgrund einer Selbstanzeige der Roto Frank AG, die dafür einen vollständigen Sanktionserlass erhielt, wurde das Verfahren mittels Hausdurchsuchungen eröffnet. In der Folge hat ein anderes Unternehmen weitere Wettbewerbsverstöße angezeigt, was erstmals zur Eröffnung eines neuen Verfahrens führte (sog. Bonus plus). Deshalb gewährt die Weko diesem Unternehmen eine Sanktionsreduktion in der Höhe von 60 Prozent.

Mit der Untersuchung konnten Absprachen im Zeitraum bis 2007 nachgewiesen werden. Die Sanktionen belaufen sich im Einzelnen auf umgerechnet:

  • Siegenia-Aubi AG (Uetendorf): 2,9 Mio. Euro
  • Paul Koch AG (Wallisellen): 2,2 Mio. Euro
  • SFS unimarket AG (Heerbrugg): 0,42 Mio. Euro
  • Aug. Winkhaus GmbH & Co. KG (Telgte/D): 0,18 Mio. Euro
  • Roto Frank AG (Dietikon): 0 Mio. Euro

Gegen die Unternehmen Gretsch-Unitas AG (Rüdtlingen-Alchenflüh) sowie die Mayer & Co Beschläge GmbH (Salzburg/A) sei das Verfahren eingestellt worden, heißt es weiter in der ­Pressenachricht.

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