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Amerikanische Verhältnisse?

Rehberger: Bei neuen Fenstern kann eigentlich niemand etwas falsch machen: man kann sie öffnen, kippen und wieder schließen. Jeder weiß doch, wie so ein Fenster funktioniert? Oder ist es heute doch etwas komplizierter?

Mund: Ja, wir haben es schließlich mit aufgeklärten Verbrauchern zu tun. Die wissen: Sollte ein Lieferant einer Hinweispflicht nicht nachgekommen sein, hat der Kunde das Recht auf seiner Seite. Wir ärgern uns alle über das Kleingedruckte – aber werden die Fensterbauer nicht auch aus Selbstschutz genötigt, selbst mehr Kleingedrucktes „mitzuliefern“ als Ihnen lieb ist?

Rehberger: Ich kann nachvollziehen, dass man sich absichern will und muss. Aber wo fängt das an und wo hört das auf? Ich denke, im Kleingedruckten muss nicht stehen: „Man darf nicht mit dem Hammer gegen das Glas schlagen.“ Das sollte klar sein. Was passiert aber, wenn der 5-jährige Filius mit eben diesem Hammer die Scheibe einhaut? Kann jetzt nicht ein findiger Winkeladvokat kommen und das einklagen, weil dieser Hinweis fehlte?

Mund: Mit dieser Klage wird der Rechtsverdreher dann doch nicht durchkommen, glaube ich. Wären wir in Amerika, sähe die Sache schon ganz anders aus: Dort kann man ja auch mit Erfolg die Tabakindustrie verklagen, wenn man Lungenkrebs bekommt. Aber zurück zum Fenstermarkt: Wir sollten eines beachten: Die heutigen Fenster und die Einbausituationen sind doch keine 0815-Lösungen mehr. Da ist vielleicht die ein oder andere Information für den Verbraucher gar nicht so abwegig. Außerdem: der aufgeklärte Verbraucher lechzt doch förmlich nach „Input“ – tun wir ihm den Gefallen, wird er zufriedener sein.

Rehberger: Nehmen wir hochdämmende 3-fach-Verglasungen, die nach sehr kalten Nächten am Morgen außen beschlagen. Der Beschlag belegt die gute Dämmwirkung der Scheibe. Das muss man als Anbieter erst einmal erklären, dass das kein Mangel ist. Oder die Schlagschattenproblematik, die zum Bruch der Fensterscheibe führen kann: Beträgt die Temperaturdifferenz in einer (Floatglas-) Scheibe mehr als 40 Grad kann das Glas brechen. Das kann etwa durch ein aufgemaltes Fensterbild in Kinderzimmer ausgelöst werden oder ein schwarzes Ledersofa, das näher als 30 cm an der Scheibe steht und diese teilweise verdeckt. Hier stellt sich die Frage: Wie sag ich‘s meinem Kunden?

Mund: Warum so schüchtern? Mit dieser Informationen kann man doch offensiv umgehen und braucht sie gar nicht im Kleingedruckten zu verstecken. Die beschlagenen Scheiben in der Morgendämmerung sind nicht nur kein Mangel, sondern vielmehr ein Beweis, dass man es mit hocheffizienten Scheiben zu tun hat. Es gilt also, diese Eigenschaft als Produktvorteil darzustellen (übrigens gibt es dazu auch unter http://www.glaswelt.de/downloads Material zum Herunterladen). Der Anbieter hat hiermit eine weitere Möglichkeit, mit dem Kunden im Gespräch zu bleiben und über Produkteigenschaften zu sprechen, anstatt ausnahmslos die Preisverhandlungen ertragen zu müssen.

Rehberger: Wer sich für die Beratung Zeit nimmt und zudem mögliche Probleme anspricht zeigt, dass er seine Kunden ernst nimmt. Gleichzeitig gibt es ihm die Chance, weitere Produkte sowie Zusatzfunktionen zu verkaufen – etwa eine ISO-Einheit mit einer äußeren Scheibe aus ESG als zusätzlichen Einbruchschutz, die gleichzeitig thermischen Bruch ausschließt. Und nun wünschen wir Ihnen viel Spaß mit der Oktoberausgabe der GLASWELT.

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