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Der Kommentar

Wer wagt den ersten Schritt?

Das unternehmerische Handeln ist in Deutschland fest eingebunden in unser System der sozialen Marktwirtschaft. Dabei gehen wir davon aus, dass ein starker Staat den wirtschaftlichen Wettbewerb effizient gestaltet und so für unternehmerische Freiheit sorgt.

Der Staat hat in dieser Funktion nicht die Aufgabe, selbst Wirtschaft zu machen, sondern sie zu ermöglichen und auf diese Weise auch der Wirtschaft Grenzen zu setzen. Notwendig ist deshalb eine gewisse Distanz des Staates zur Wirtschaft. Gerade in der gegenwärtigen Krisensituation zeigt sich, wie wichtig und schwierig zugleich diese Grenzziehung ist. Auch in einer Krise ist es nicht der richtige Weg, wenn der Staat wieder selbst zum Unternehmer wird. Dass er dabei die gleichen Fehlentscheidungen treffen kann wie die Privatwirtschaft, hat sich an den staatlich gesteuerten Banken drastisch gezeigt; in manchen Fällen traten solche Fehler sogar in gesteigerter Form auf.

Auch bei den notwendigen staatlichen Regulierungen, die gerade im Blick auf die Finanzwirtschaft unerlässlich sind, kommt es nicht nur darauf an, dass, sondern wie reguliert wird. Gute, rechtlich wirksame und wirtschaftlich vernünftige Rahmensetzungen müssen gefunden werden. Die Stärkung der wirtschaftlichen Funktionsfähigkeit muss mit Transparenz für die Kunden, Erkennbarkeit und klarer Begrenzung der Risiken sowie einer unzweideutigen Haftung der Verursacher von unverantwortbaren Risiken verbunden sein. Ebenso deutlich sehen wir heute die Notwendigkeit, bei den staatlichen Rahmensetzungen für wirtschaftliches Handeln und bei den Maßnahmen zur Krisenbewältigung das Gebot der Nachhaltigkeit zum Zuge zu bringen.

In diesem Sinn ist es notwendig, die soziale Marktwirtschaft nicht nur in ihrer – während der letzten Jahre zum Teil sträflich vernachlässigten – Bedeutung zur Geltung zu bringen, sondern sie zu einer nachhaltigen und global verantworteten sozialen Marktwirtschaft weiterzuentwickeln.

Das wird heute im Grundsatz von vielen eingesehen, aber noch immer nicht ausreichend umgesetzt. Denn gegen alle derartigen Vorschläge wird immer wieder der Einwand vorgebracht, sie seien international nicht durchsetzbar.

Doch dieses Argument erinnert an die abwartende Haltung von Männern, die um ein Schwimmbad herumstanden, in das ein Kind gefallen war. Jeder wartete, ob die anderen springen; das Kind ertrank.

Professor Dr. Dr. h.c. Wolfgang Huber

Als einer der profiliertesten Theologen Deutschlands ist er ein Vordenker in ethischen

Fragen. Er war Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg. Von 2003 bis 2009 ­repräsentierte er als Ratsvorsitzender die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). ­Immer wieder hat er sich in wichtigen gesellschaftlichen Debatten zu Wort gemeldet, u.a. zur Ethik des Unternehmertums. Heute widmet er sich vor allem der Wertevermittlung in Wirtschaft und Gesellschaft.

http://www.wolfganghuber.info

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