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Berner begrüßt Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M.

Tor und Antrieb in sicherer Balance

Komfort, Sicherheit, Barrierefreiheit – die Torautomatisierung bietet zahlreiche Vorteile. Doch passen die Kräfte von Tor und Antrieb nicht zueinander, kommt es schnell zu fatalen Folgen. Bewohner können sich beim Schließen ihrer Garage mitunter verletzen oder Gegenstände werden beschädigt, weil das Tor bei Hindernissen nicht stoppt und zurückfährt. Bisher waren dafür diejenigen verantwortlich, die den Antrieb einbauen.

So wurden Hand- und Heimwerker praktisch selbst zu Herstellern. Grund: Anbieter durften ihre Antriebe verkaufen ohne zu wissen, ob diese zum Tor einer anderen Marke passen. Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. ändert das jetzt. Seit dem 21. Mai 2015 gilt: Auch reine Antriebshersteller verantworten, dass beide Komponenten eine sichere Einheit bilden. Für Produzenten wie Berner Torantriebe war das Urteil längst fällig, denn sie setzen schon seit Jahren diesen Sicherheitsstandard um.

Hierzu Berner-Geschäftsführer Frank Kiefer: „Als reiner Antriebsspezialist hat sich Berner schon vor dem Frankfurter Beschluss gefragt: Können meine Produkte problemlos mit allen gängigen Toren kombiniert werden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Einstellung jetzt auf die gesamte Branche übergreift und Anwender dadurch sicherer leben.“ Gemeinsam mit dem TÜV Süd führt das Unternehmen beispielsweise in seinem eigenen Prüfzentrum Kombinationsprüfungen für Torhersteller durch. Antriebe von Berner sind im Zusammenspiel mit den Toren entsprechend geprüft und zertifiziert.

www.berner-torantriebe.de

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