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Im Interview mit Siegfried Thüringer

“Eine nicht komplette Deckung kann erhebliche Folgen haben“

Glaswelt – Herr Thüringer, Sie versichern mit maßgeschneiderten Versicherungspaketen Fertigungsbetriebe unserer Branchen. Warum sollte sich ein Fensterbauer oder Glaser gerade mit Ihnen an einen Tisch setzen, wenn es um die Absicherung seiner Risiken geht?

Siegfried Thüringer – Versicherer können nur deren eigenen Produkte anbieten, die nur über standardisierte Handwerkerpolicen abgebildet werden. Besondere Risiken einer Berufsgruppe, wie zum Beispiel Glaser oder Fensterbauer, werden hier nicht wirklich beachtet. Wir als mittelständischer Makler kennen die speziellen Probleme der Handwerker und haben spezifische Lösungen erarbeitet, die wir mit namhaften Versicherern exklusiv gestaltet haben. Diese Lösungen werden stetig und ständig weiterentwickelt. Zudem machen wir generell eine fundamentale Risikoerfassung bei jedem Betrieb, auch haben wir Techniker, die im Schadenfall geeignete Unterstützung bieten können.

Ein Beispiel: Als Fensterbauer haften Sie für Ihr Gewerk bis zur Abnahme, erst danach geht das Risiko auf den Auftraggeber über. Fensterbauer können eine Montageversicherung abschließen, allerdings ist diese mit einem Einstiegspreis von 2500 Euro sehr teuer. Um Fensterbauern hier eine günstige aber sinnvolle Alternative zu bieten, haben wir eine Deckungserweiterung in unseren Haftpflichtdeckungen vereinbart, das Baumaterialien bis zur Bauabnahme bis zu einer gewissen Summe mit versichert sind, egal ob diese Materialien verbaut oder unverbaut sind.

Glaswelt – Wo liegen bei den Ihnen bekannten Firmen die größten Risiken?

Thüringer – Für besonders wichtig halten wir die Absicherung von fremden Ansprüchen über eine Betriebshaftpflicht. Allerdings muss diese auch die spezifischen, der Branche angemessenen Deckungserweiterungen enthalten, was nicht immer der Fall ist. Eine nicht komplette, weil falsche Deckung, kann hier erhebliche Folgen haben. Zudem ist die richtige Absicherung der eigenen Unternehmenswerte wie Inventar, Gebäude, Vorräte von enormer Bedeutung. Die richtige Summe muss ermittelt werden, die relevanten Gefahren müssen versichert werden.

Glaswelt – Wie läuft eine Beratung normalerweise bei Ihnen ab?

Thüringer – In einem ersten Schritt werden die Wünsche und Erwartungen des Interessenten aufgenommen, denn jeder Unternehmer hat eine persönliche Risikopräferenz. Wir nehmen die vorhandenen Risiken auf, wobei auch Begehungen des Grundstücks mit dazugehören. Als Versicherungsmakler geben wir dann aufgrund der Interessentenwünsche und der Analysen eine Empfehlung zu den Absicherungen ab. Im Laufe der Zusammenarbeit finden regelmäßige Jahresgespräche statt, sodass SMK dauerhaft die Risiken mit den Mandanten im Auge behält und die Versicherungslösungen dem Bedarf anpasst.

Glaswelt – Der VFF und der BV Proholzfenster sind mit Ihnen eine Kooperation eingegangen. Inwieweit profitieren Verbandsmitglieder von dieser Kooperation? Wie steht es mit Kooperationsvereinbarungen mit anderen Branchenverbänden wie bspw. dem BF oder dem IVRSA?

Thüringer – Die Verbandsmitglieder können durch eine Zusammenarbeit mit uns natürlich von unserem Know-how, von unseren besonderen Deckungserweiterungen und auch von unseren Prämienvereinbarungen profitieren. Dieses Angebot möchten wir gerne allen Mitgliedern des Verbandes unterbreiten. Gerne können sich auch Mitglieder der von Ihnen genannten weiteren Verbände an uns wenden.

Glaswelt – Die Verunsicherung bezüglich Verstöße der DSGVO ist groß – können Sie auch in diesem Punkt Ihre Klienten unterstützen?

Thüringer – Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist derzeit in aller Munde. Aber noch nicht jeder Unternehmer ist ausreichend vorbereitet gewesen und hat noch Handlungsnotwendigkeiten. Hier nur die wichtigsten Problemstellungen: In der Betriebshaftpflicht sind in der Regel Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Rahmen von Höchstdeckungssummen versichert, die sind bei Vermögensschäden oftmals auf 250 000 Euro begrenzt. Diese Summe kann aber zu gering sein. Zudem ist zu beachten, dass vorsätzliches Abweichen von gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, also auch Datenschutzrechtsverletzungen, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Bei einer Cyberversicherung übernimmt diese bei einem Verstoß gegen Datenschutzvorschriften die Abwehr und Befriedigung von gestellten Ansprüchen und Forderungen. Auch ein Datenschutzverstoß aus „mangelhafter IT-Sicherheit“, wie zum Beispiel der Verlust personenbezogener Daten, ist ein versicherter Inhalt der Haftpflichtdeckung der Cyber-Versicherung. Als Makler haben wir mit einem der größten Cyberversicherer ein Sonderbedingungskonzept erarbeitet, welches unseren Mandanten exklusiv zur Verfügung steht.

Auch kann bei einem Datenschutzverstoß die D&O-Versicherung (Vermögenschadenhaftpflicht für Unternehmensleiter) zum Tragen kommen, denn ein Datenschutzverstoß ist oftmals mit einem Verstoß gegen Organisationspflichten verbunden. Für die korrekte Organisation ist aber die Unternehmensleitung verantwortlich. Es liegt also nahe, dass die Gesellschafter finanzielle Folgen eines Datenschutzschadens beim Geschäftsführer oder Vorstand regressieren werden. Hier würde dann die D&O-Versicherung greifen. —

Die Fragen platzierte Chefredakteur Daniel Mund.

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