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Näher dran. Mehr drin.

EnEV Exklusiv: Interview zur Novellierung - Die Kontrollen werden verschärft.

GLASWELT: Herr Hempel, aktuell wird viel über die EnEV-Novellierung diskutiert. Was die Branche wirklich interessiert sind die möglichen Verschärfungen der Anforderungen, wie sieht es damit aus?
André Hempel: Die Anforderungen für den Gebäudebestand werden definitiv nicht angehoben. Im Neubaubereich sind die energetischen Verschärfungen moderat. Diese können technologie-offen sowohl über die Qualität der Gebäudehülle als auch über die Anlagentechnik umgesetzt werden.

GLASWELT: Welche Vorteile werden die geplanten Änderungen der EnEV bringen?
Hempel:
Die Neuerung beim Energieausweis werden zu mehr Transparenz am Immobilienmarkt beitragen. In Immobilienanzeigen müssen künftig die energetischen Kennwerte aus den Energieausweisen angegeben werden, damit es Kauf- und Mietinteressenten leichter haben, verschiedene Objekte zu vergleichen. Europa-rechtlich vorgegeben ist darüber hinaus auch die Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neue Mieter.

GLASWELT: Bis dato wurde dies in Deutschland nicht kontrolliert, wird sich dies jetzt ändern?
Hempel:
Das europäische Recht verlangt die Einführung eines Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise. Hier ist die EU dem Beispiel zahlreicher anderer EU-Staaten gefolgt, die bereits länger über Kontrollsysteme verfügen. Das bedeutet leider auch mehr Bürokratie. Die stichprobenartigen Kontrollen können künftig dreistufig erfolgen: erstens über eine Plausibilitätskontrolle (der Werte im Energieausweis), dann über eine Nachberechnung oder auch über eine vor Ort Kontrolle.

GLASWELT: Wie schätzen sie das EnEV-easy Konzept ein?
Hempel:
Das vor der Einführung stehende vereinfachte Berechnungsverfahren (EnEV-easy) ist vordergründig für eine Vorplanung und den Vollzug anwendbar. Bei detaillierten Planungen von Neubaumaßnahmen stößt das Verfahren jedoch an Grenzen.

GLASWELT: Wie sieht es künftig mit Fördermitteln aus?
Hempel: Nachdem für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung bedauerlicherweise keine Einigung mit den Ländern erzielt werden konnte, hat die Bundesregierung gehandelt und noch im Dezember 2012 eine verbesserte Zuschussförderung beschlossen. Für Zuschüsse insbesondere an selbstnutzende Eigentümer werden für 8 Jahre jährlich zusätzlich 300 Mio. Euro bereitgestellt. Darüber hinaus machen wir uns natürlich Gedanken, weitere Anreize für energetische Sanierungen zu setzen.

Die Fragen stellte der Chefredakteur der GLASWELT Matthias Rehberger

Mein Tipp: Mehr über den Glaskongress 2013 in Rostock finden sie hier.