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Neue Entsenderichtlinie

EU-Ausländer müssen gleiches Gehalt erhalten

Wie am 23.10.2017 beschlossen wurde, müssen Arbeitnehmer in Zukunft den im Gastland üblichen Lohn bekommen, dazu gehören auch sämtliche Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Schichtzulagen. Bislang galt verpflichtend nur der Mindestlohn. Entsendungen dürfen nicht länger als zwölf Monate dauern. Geplant ist eine Ausnahmeregel für 18 Monate. Ausgenommen von der Neuregelung bleibt vorerst das Transportgewerbe.

Zu den Beschlüssen des EU-Ministerrats zur Neuregelung der Entsenderichtlinie erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: „Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren. Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie den ‚Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz‘ zukommen zu lassen. Nun sollen neben dem Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie einbezogen werden. Dieses steht dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie entgegen. Wir stellen in der Praxis fest, dass der Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage sind, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. Wie wird das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie z. B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren soll? Wir sind sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als für deutsche Beschäftige, wird dieser Zustand auch mit der geänderten Entsenderichtlinie nicht erreicht werden.“

Und Pakleppa weiter: „Wenn die EU-Kommission den Schutz entsandter Arbeitnehmer wirklich ernst meint, sollte sie die geplante Dienstleistungskarte zumindest für die Baubranche nicht weiter verfolgen, da hiermit der Scheinselbstständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tor und Tür geöffnet wird.“

www.zdb.de

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