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Wetter, der größte Feind des Sonnenschutzes

Der Wind, der Wind, das himmlische Kind

Eigentlich ist im Bereich des Sonnenschutzes alles gut geregelt. Die DIN EN 13651 (Markisen, Pergolen, etc.) und die DIN EN 13659 (Abschlüsse) geben eigentlich alles her, um Sonnenschutzprodukte nach Windwiderstandsklassen zu klassifizieren und entsprechend der Baugrößen und den örtlichen Windverhältnissen richtig zu dimensionieren. Aber in vielen anderen Schadensfällen heißt es bei einer späteren Beurteilung immer wieder, falsches Produkt am falschen Ort und falsch montiert. Was wird falsch gemacht, wer hat es verursacht und warum kommt es in der Folge immer wieder zu diesen Schäden? Gelten bei der Betrachtung für den Planer oder Fachbetrieb andere Regeln als für Gutachter?

Mandatierte Eigenschaft Wind

Die CE-Kennzeichnung von Sonnenschutz über die zitierten Normen enthält in der Leistungserklärung neben dem CE-Zeichen auch die zugelassenen Windwiderstandsklassen. Hier müssen die für die konkrete Verwendung mandatierten und bauaufsichtlich geforderten Eigenschaften angegeben werden, die sich als Windwiderstandsklassen wiederspiegeln.

Damit der Sonnenschutz bei zu hohen Windgeschwindigkeiten eingefahren wird, sollte dieser über Windwächter automatisiert werden. Hier bietet der IVRSA mit seinem Leitfaden Windwächter wesentliche Hilfe und Unterstützung, um diese richtig zu positionieren. Daraus ableiten kann man aber auch die richtige Auswahl des Sonnenschutzes und seine zu erwartende mindest notwendige Windwiderstandsklasse. Und genau hier gilt es gut aufzupassen, denn alleine der grobe Blick in kostenlose Wetterdatenbanken reicht hier nicht immer aus, um eine genaue und richtige Beurteilung des Faktors Wind zu treffen.

Worauf kommt es an?

Natürlich geben Wetterdatenbanken zuerst einmal eine groben Überblick in der Region, und das meist in einer Höhe von 10 mtr. über Grund. Das alleine kann in der Regel zur richtigen Auswahl des Sonnenschutzes oder zur späteren Beurteilung aber nicht ausreichen. Nicht umsonst wird Deutschland mit einer Windzonenkarte in vier Windzonen unterteilt, und weiterhin der Faktor der Geländekategorien betrachtet, um z. B. eine Hanglage von einer umbauten Fläche zu unterscheiden. Aber auch hier ist die Planungsleistung noch nicht erfüllt. Dazu kommen der höhenabhängige Verlauf der mittleren Windgeschwindigkeit und der Turbulenzintensität einer atmosphärischen Grenzschichtströmung, oder die einfache Betrachtung wie z. B. bei einem freistehenden Gebäude in der Seitenansicht oder im Grundriss, wo es gilt Druck- und Sogbereiche an den Dach- und Fassadenflächen richtig zu definieren. Die Annahme eines pauschalen Windwertes in 10 mtr. Höhe taugt hier nicht unbedingt, um die Einbausituation abschließend zu beurteilen. Einbau an Gebäudeecken (Faktor 1,25), Anbringungshöhen am Gebäuden oder Düseneffekte bei gruppierten Gebäudelagen sind da noch gar nicht berücksichtigt.

Erfahrung spielt eine große Rolle

Ist jetzt alles mega kompliziert, muss jedesmal der Taschenrechner und Tabellen herangezogen werden – Nein, nicht unbedingt! Der regional arbeitende Fachbetrieb sollte sich mit verschiedenen Gebäudelagen auskennen. Eine Ortstermin schafft da immer Sicherheit. Onlineverkäufe sind deshalb sehr kritisch zu sehen. Für den Sachverständigen gelten höhere Anforderungen, er muss über detaillierte Wetterdaten zur Schadensermitteilung bei Windschäden verfügen.

Olaf Vögele

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