Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
News

Wer haftet für ein kaputtes Fenster?

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), und Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, fordern von der Bundesregierung: Der Verursacher eines Produktmangels soll für diesen auch einstehen müssen!

Die Überarbeitung des Gewährleistungsrechts drohe im Justizministerium in die falsche Richtung zu laufen. Anstatt die Hersteller in die Verantwortung zu nehmen, gibt es nunmehr Signale, dass sie sogar weiter entlastet werden: Sie sollen offenbar die Möglichkeit bekommen, ihre gesetzliche Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auszuschließen. Damit wären abermals Handwerker und Händler in der Pflicht.

"Dies würde sämtliche Reformbewegungen ad absurdum führen", kritisieren Schwannecke und Müller in ihrem Schreiben an den Staatssekretär im Justizministerium Gerd Billen. Denn damit wäre die Marktmacht der Beteiligten das entscheidende Kriterium für eine Haftung. Handwerker, Verbraucher und kleine Händler – also alle anderen – hätten das Nachsehen. "Dies stellt Handwerksbetriebe vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten und ist nicht selten insolvenzbedrohend", heißt es im Schreiben der Verbände. „Damit wird für Verbraucher und Handwerker eine nicht zu vertretende Risikolage geschaffen."

Auch Verbraucher sind betroffen: Es sei schlicht schwerer, einen Handwerker für einen Mangel zur Verantwortung zu ziehen, wenn dieser am Ende finanziellen Schaden nimmt. Es drohen längere Streitigkeiten über den Grund des Schadens und dessen Behebung. Ärger ist vorprogrammiert.

Die Verbände appellieren, die Reform wie im Koalitionsvertrag vorgesehen umzusetzen, und den Gesetzentwurf zeitnah zu veröffentlichen.