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Nachfolgeregelungen in Unternehmen

Die Zukunft rechtzeitig planen

Bei einer anstehenden Unternehmesnachfolge sollte allerdings beachtet werden, dass es in aller Regel mit dem Übergeber und dem Übernehmer zwei verschiedene Interessenlager gibt und damit unterschiedliche Punkte zu beachten sind, u.a. beim

Übergeber:

  • Wer denn der Nachfolger des Unternehmers sein soll
  • Dass man evt. die Übertragung des Unternehmens als Altersvorsorge gestaltet
  • Dass man von seinem alten Unternehmen loslassen muss
  • Dass man überprüfen sollte, ob der Wunschnachfolger auch tatsächlich der Richtige für die Weiterführung bzw. Übernahme des Unternehmens ist.

Übernehmer:

  • Der Übernehmer sollte für sich zuerst einmal klären, ob er überhaupt unternehmerische Fähigkeiten besitzt.
  • Er sollte insbesondere auch klären, ob er es sich überhaupt persönlich zutraut, ein Unternehmen zu leiten.

Ein Übernehmer kann auch der sein, der die Neugründung eines Unternehmens erwägt und für den es vielleicht aus wirtschaftlicher Sicht oder aus anderen Gründen sinnvoller ist, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen. Hierbei ist dann wiederum zu klären welche Rechtsform für die individuelle Situation dieses Unternehmers sinnvoll ist.

Ein ganz wesentlicher Punkt aus Sicht des Übernehmers ist zudem die Frage, ob es sich bei dem zu übernehmenden Unternehmen um das „richtige“ Unternehmen handelt. Bei diesem Punkt möchten wir in die Struktur der Unternehmensnachfolge einsteigen.

Das Unternehmen

Vollkommen unabhängig von der Frage, ob es hier nun auf die Sichtweise des Übergebers oder des Übernehmers ankommt, muss zuerst das Unternehmen genauer betrachtet werden. Für den Übernehmer ist es hierbei wichtig herauszufinden, ob es sich um die für ihn „richtige“ Unternehmung handelt. Dazu gehören insbesondere die Stimmung in dem Unternehmen und das Tätigkeitsfeld bzw. das Produkt. Für den Übergebenden als auch für den Übernehmenden ist die Frage nach der Bewertungsmethode des Unternehmens für die Übertragung von grundsätzlicher Bedeutung.

Die Wahl der Bewertungsmethode bestimmt letztendlich den Wert und darüber den Preis der Unternehmung. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass man einen Berechnungsmodus wählt, der keinen Spielraum für Interpretationen lässt und damit nicht später zum Streitgegenstand werden könnte.

Übergabe und Übergabeform

Die Übergabe eines Unternehmens kann in vielfältiger Weise vorgenommen werden. Grundsätzlich ist dabei zu unterscheiden, ob das Unternehmen innerhalb der Familie oder an einen Dritten übergeben wird. Innerhalb der Familie ist der einfachste, aber auch schlechteste Weg einer Unternehmensnachfolge die, der gesetzlichen Erbfolge.

Etwas schlauer, da hier der Übergebende mehr gestalterisch eingreifen kann, ist die Übergabe des Unternehmens per Testament oder Erbvertrag. In Betracht kommt auch die vorweggenommene Erbfolge.

Eine weniger klassische Übertragungsform innerhalb der Familie ist die Übertragung des Unternehmens durch Neugründung. Hier wird durch den Übernehmenden eine neue Firma gegründet, die dann Stück für Stück über bestimmte vertragliche Gestaltungen das alte Unternehmen übernimmt.

Bei einer Übertragung außerhalb der Familie kommen im Wesentlichen drei Varianten in Betracht.

Variante 1: Der Verkauf

Der vollständige Verkauf der Unternehmung, wobei hier wiederum zu unterscheiden ist, ob der Kaufpreis auf einmal oder in Raten beglichen wird.

Variante 2: Die Pacht

Bei der Pacht kommt es auf die Dauer an und ob die vertragliche Gestaltung einen Mietkauf des Unternehmens vorsieht. Das bedeutet, dass Pacht- bzw. Mietzahlungen für das Unternehmen an einen späteren Kaufpreis angerechnet werden.

Variante 3: Die Beteiligungen

Hier nimmt der Altunternehmer den Neuunternehmer in Form von Beteiligungen in sein Unternehmen auf. Wichtig ist jedoch, dass bei der vertraglichen Gestaltung die Wünsche und Bedürfnisse beider Parteien Berücksichtigung finden.

Vorbereitung der Übergabe

Während sich für den Übergebenden die Vorbereitung mehr im persönlichen Bereich abspielt, d. h. der Übergebende sich einfach mit dem Gedanken anfreunden muss, sein altes Unternehmen loszulassen, muss dagegen der Übernehmende vielfältige Vorbereitungen treffen. Dies beginnt hauptsächlich bei den Finanzierungsfragen.

Um die Finanzierung für die Übernahme des Unternehmens zu klären, muss der Übernehmende zuerst einen Finanzbedarfsplan aufstellen. Zu diesem gesellt sich eine Umsatz- und Rentabilitätsplanung, die durch einen Liquiditätsplan vervollständigt wird. Voraussetzung hierfür ist eine Gewinn- und Verlustrechnung die anhand der Altzahlen des Unternehmens prognostiziert werden kann.

Im Ergebnis steht dann der Finanzierungsplan der aufzeigt, welche Teile finanziert werden müssen. Nachdem Finanzbedarf und Finanzierungsplan stehen, sollte der Übernehmende die für ihn passende Finanzierungsform wählen.

Nachdem die Finanzierung nun geplant ist, gilt es einen Businessplan zu erstellen. Dieser Businessplan ist maßgeblich für das Bankgespräch, das der Übernehmende zwecks Abklärung der Finanzierung führen sollte bzw. führen muss. Dieses Bankgespräch sollte inhaltlich gut vorbereitet sein, da die finanzierende Bank u. a. auch herausfinden möchte, ob der Übernehmer hinter dieser neuen Unternehmung steht.

Bei alledem ist eine ausreichende Beratung des Übernehmenden von großer Wichtigkeit. Aus diesem Grund sollte der Übernehmende sein Vorhaben mit einem Unternehmensberater, Rechtsanwalt, Steuerberater und gegebenenfalls sogar mit einem Notar vorab besprechen, damit die einzelnen Maßnahmen ineinander greifen können und nicht separat für sich alleine stehen.

Als letzter Punkt für die Vorbereitung gilt es einen Zeitplan auszuarbeiten. Dieser Zeitplan sollte sämtliche Vorgehensweisen bzw. abzuarbeitende Punkte enthalten, die mit einer zeitlichen Komponente versehen sind. Dies sorgt dafür, dass die Unternehmensübertragung gezielt und geordnet abläuft.

Übergangslösungen

Für all diejenigen, die einen scharfen Einschnitt scheuen, d. h. für die Unternehmer, die nicht von heute auf morgen ihr Unternehmen hergeben wollen, gibt es Übergangslösungen.

Übergangslösungen können dergestalt aussehen, dass für eine gewisse Zeit der Alt-Chef als angestellter Chef in dem Unternehmen noch präsent ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den alten Chef als Subunternehmer zu beauftragen oder ihn als Berater für eine gewisse Zeit heranzuziehen.

Die Steuer

Bei einer Unternehmensübertragung fallen Steuern an. Die Höhe und die Art der Steuer sind abhängig von der Art und Weise der Übergabe. Die wesentlichen betroffenen Steuerarten sind Schenkung/Erbschaftsteuer oder Einkommensteuer. Die Höhe der anfallenden Steuern hängt auch davon ab, ob es sich um eine schrittweise Übertragung oder eine Übertragung in wiederkehrende Leistungen handelt. Generell gilt hier der Rat, vorab mit dem Steuerberater klärende Gespräche zu führen, um herauszufinden, auf wessen Seite welche Steuern und in welcher Höhe anfallen werden.

Die Durchführung

Nachdem alle Vorbereitungen getroffen und sämtliche für die Übertragung notwendigen Behörden eingeschalten worden sind, kann die Übertragung stattfinden. Die Übergangsphase sollte hierbei möglichst kurz gehalten werden. Dies setzt jedoch voraus, dass die Übergabe minutiös geplant worden ist.

Es ist insbesondere darauf zu achten, dass der Übernehmende sämtliche für den Fortbestand bzw. Fortbetrieb der Unternehmung notwendigen Erlaubnisse bzw. Berechtigungen besitzt.

Abschließend ist auszuführen, dass eine gut geplante Unternehmensnachfolge auch sehr viel Spaß bereiten kann. Der Übergebende sieht, dass der Fortbestand seines Lebenswerkes gesichert ist und der Übernehmende kann bereits vom ersten Tag an mit einem professionellen, eingerichteten und am Markt platzierten Unternehmen in seine wirtschaftliche Selbstständigkeit starten.

Fazit: Eine Unternehmensnachfolge kann nicht von jetzt auf gleich erfolgen und muss genau geplant werden. Hierzu sollten Sie sich Spezialisten an Bord holen, die untereinander kommunizieren und vor allem für beide Seiten das Beste rausholen.

Beginnen Sie rechtzeitig mit der Nachfolge bzw. mit der Suche nach dem richtigen Nachfolger, und warten Sie nicht, bis Sie von Dritten dazu gedrängt werden.

Beachten Sie auch, dass eine gute Unternehmensnachfolge viel Zeit in Anspruch nimmt und vor allem der Nachfolger, wenn es nicht die eigenen mitarbeitenden Kinder oder eine Führungskraft aus dem Unternehmen sind, sich erst einmal in das Unternehmen einfinden muss, um Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten, Abläufe usw. kennen zu lernen.|

Jede zwölfte Firma muss letztlich liquidiert werden, weil sich weder innerhalb noch außerhalb der Unternehmerfamilie ein Nachfolger finden lässt. Damit sind jedes Jahr langjährig aufgebaute Firmenwerte und zehntausende von Arbeitsplätze aufgrund der ungelösten Nachfolge in kleinen und mittelständischen Unternehmen gefährdet.

Vielen Unternehmern ist die Möglichkeit eines Unternehmensverkaufs mit Hilfe eines professionellen Vermittler nicht bekannt oder sie scheuen aus Mangel an Informationen über die entstehenden Kosten, die Voraussetzungen und die Erfolgsfaktoren davor zurück. Die Hausbanken der Unternehmen sind in der Regel nicht in der Lage, diese Informations- und Erfahrungslücke zu schließen und den Unternehmen einen Zugang zu geeigneten Kaufinteressenten anzubieten. Ein erheblicher Teil dieser Unternehmen muss geschlossen und liquidiert werden. Vor diesem Hintergrund hat sich in den vergangenen Jahren eine spezialisierte Beratungsbranche etabliert, die mit schnell wachsendem Erfolg kleine und mittlere Unternehmen beim Verkauf unterstützt und damit deren Zukunft und die ihrer zahlreichen Mitarbeiter sichert.

Eines der Unternehmen, die Klein- und Mittelständischen Unternehmern Übernahmeberatungsleistungen anbieten, ist die Targas AG mit ihren Büros und Beratern in ganz Deutschland. Durch ihre Unterstützung konnten in den letzten 10 Jahren viele Betriebe und Arbeitsplätze erhalten werden. |

Herbert Reithmeir, Han Christian Jung

! Autoren

Herbert Reithmeir ist Betriebswirt, Bonitäts- und Ratinganalyst sowie Inhaber der DLS Unternehmensberatung in

86165 Augsburg

Tel. (08 21) 27 97 11-5

info@dls-berater.de

https://www.dls-berater.de/

Han Christian Jung ist Rechtsanwalt und ­praktizierender Insolvenzverwalter sowie Mitgesellschafter der Anwaltskanzelei Putsche & Jung in

Aspach-Bäumenheim

Tel. (09 06) 29 62 29

Christian.Jung@putsche-jung.de

! Kontakt

Targas AG

60318 Frankfurt am Main

Tel. (0 69) 50 92 77-0

info@targas-ag.de

http://www.targas-ag.de

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