Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Handwerker-Stundenverrechnungssatz aktuell überarbeitet

Stundenverrechnungssatz 2008 — Risiken beachten

Das zurückliegende Jahr hat mit Aufträgen für die Fensterbauer zwar stark begonnen, aber im Verlauf mindestens ebenso stark nachgelassen. Wegen teilweise fehlender Aufträge gilt es deshalb jetzt die betrieblichen Kosten im Blick und im Griff zu halten, um am Markt konkurrenzfähig zu bleiben. Da gerade beim Stundenverrechnungssatz viele externe Einflüsse vorliegen, sollte man die Veränderungen zum Jahresbeginn und auch die Besonderheiten des neuen Jahres aufgreifen und kalkulatorisch berücksichtigen. Dies geschieht hier als Beispielrechnung für eine sinnvolle Vorgehensweise mit den Zahlen des Tarifvertrags des Glaserhandwerks Baden-Württembergs sowie mit allgemein vorliegenden Werten.

Neben der seit August 2007 mit 2 Prozent zu berücksichtigenden Erhöhung des Tariflohns ist bei den Sozialversicherungsbeiträgen durch eine Absenkung des Beitrags für die Arbeitslosenversicherung eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten angesagt. Da bei den in den Beispielen zuletzt immer verwendeten Sätzen der IKK Baden-Württemberg ebenfalls keine Änderung zu verzeichnen ist – was für andere Krankenkassen eher nicht der Fall ist – und auch die Renten- und die Pflegeversicherungsbeiträge gleich bleiben und die Holz-Berufsgenossenschaft von einem tendenziell leicht sinkenden Beitrag ausgeht, ist in diesem Bereich mit einem etwas geringerem Aufwand zu rechnen. Zur Jahresmitte 2008 soll allerdings der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von derzeit paritätisch zu erbringenden 1,7 auf dann 1,95 Prozent angehoben werden. Da speziell bei den Krankenkassenbeiträgen und auch bei der Berufsgenossenschaft Änderungen der Verhältnisse von einem zum anderen Betrieb vorliegen (Kunststofffenster-Hersteller zahlen wegen der Einstufung in eine günstigere Gefahrklasse beispielsweise einen um gut 0,5% geringeren BG-Beitrag), ist es unbedingt erforderlich, der eigenen betrieblichen Kalkulation die aktuellen und betriebsspezifischen Zahlen und Verhältnisse zugrunde zu legen.

Das beigefügte und ausgefüllte Tabellen-Schema weist in der Spalte „Beispielwerte Tarif 2008“ zunächst den seit August 2007 gültigen Tarif als Ecklohn in der Lohngruppe 5 des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württembergs als Basiswert aus. Diesem Ausgangswert für die erste Spalte der Neuberechnung wird zum Vergleich nochmals der Wert zu Beginn des Jahres 2007 gegenübergestellt. Ein weiteres Beispiel wird mit dem angenommenen „Effektivlohn“ von 13,60 Euro parallel durchgerechnet. In eckigen Klammern wird angegeben, wenn sich ein %-Satz im direkten Vergleich mit dem Vorjahr geändert hat.

Die zunächst wesentliche Änderung 2008 stellt eine Beitragssenkung bei der Arbeitslosenversicherung mit einer Absenkung des von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen aufzubringenden Beitragsatzes von 4,2 auf 3,3 Prozent dar. Auch der Beitrag zu der Holz-Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung, die der Unternehmer allein aufzubringen hat, wurde leicht (um 0,1%-Punkt) zurückgenommen. Hier besteht eine geringe Unsicherheit, da die Holz-Berufsgenossenschaft die endgültigen Werte erst im Mai bekannt gibt. Alle anderen Werte werden als gleichbleibend angenommen, sodass sich bei den lohnabhängigen Kosten eine Entlastung von über 0,5 Prozentpunkten ergibt.

Einen sehr wesentlichen Einfluss auf den Stundenverrechnungssatz haben die sogenannten „unproduktiven Stunden“. Dies sind Zeiten, die vom Unternehmer zwar bezahlt werden, aber aus den verschiedensten Gründen nicht direkt an den Kunden weiterberechnet werden können. Ein positiver Effekt ist von dem einen Feiertag, den Arbeitnehmer in 2008 weniger haben, und von dem 29. Februar als „Schalttag“ zu verzeichnen. Bei dem sehr gewichtigen Anteil der „Gemeinkosten-Arbeiten“ wird erneut ein Produktivitätsfortschritt von 5 Prozent angesetzt, was gleich 24 mehr direkt verrechenbare Stunden ergibt, die sich in der weiteren Betrachtung sehr positiv auf den Stundenverrechnungssatz auswirken. In der Summe ergeben die verrechenbaren Fertigungsstunden 1196,7 – was jetzt immerhin gut 59 Prozent der bezahlten Zeiten ausmacht. Bei den betrieblichen Gemeinkosten kann dagegen nicht von einer Senkung ausgegangen werden. Hier schlagen insbesondere die deutlich weiter steigenden Kosten für Energie, Kfz und diverse Kleinmaterialien zu Buche. Es wurde deshalb hier eine Steigerung um 4 Prozent (nach zuletzt 6%) angesetzt.

Kostenverteilung und Preisbildung

Mit den beschriebenen Vorgaben entsteht ein Stundenkostensatz von 42,66 Euro (anstelle 42,52 Euro) für einen Mitarbeiter, der nach Tarif in der Lohngruppe 5 bezahlt wird. Bei einem Aufschlag für Wagnis und Gewinn von 8 Prozent ergibt sich ein Stundensatz-Netto in Höhe von 46,07 Euro, das sich mit den 19 Prozent Mehrwertsteuer auf ein Brutto von 54,82 Euro (54,64) hochrechnet. Bei einem mit 13,60 Euro übertariflich bezahlten Mitarbeiter beträgt der Brutto-Stundenverrechnungssatz 62,75 Euro und ist damit zu 2007 um 0,6 % angestiegen.

Bewertung

Die moderate und kaum die Inflation ausgleichende Lohnerhöhung wird durch die Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung zusammen mit einem Feiertag weniger und durch das Schaltjahr um einen Arbeitstag mehr sowie der Mobilisierung von Rationalisierungsreserven praktisch komplett ausgeglichen. Insofern ist für 2008 zu hoffen, dass die bereits in 2007 erforderlichen Stundenverrechnungssätze am Markt realisiert werden können. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das unumgänglich, da ein „Leben von der Substanz“ auf Dauer die Existenz des Betriebes insgesamt gefährdet. Jeder Betrieb sollte mit eigenen Werten die tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse abbilden und gemäß dem aufgezeigten Schema zu individuellen Kalkulationsdaten kommen. Dies spielt insbesondere in Zeiten mangelnder Auslastung, d.h. bei weniger direkt verrechenbaren Stunden eine besondere Rolle. Da auch bei Auftragsflauten die Fixkosten weiterlaufen, diese dann aber auf deutlich weniger verrechenbare Stunden umgelegt werden können, liegt hier eine große Gefahr bzw. die Notwendigkeit einer Erhöhung der Sätze für die dann verbleibenden Stunden. Beim Fehlen von nur 10 verrechenbaren Tagen würde der Brutto-Stundenverrechnungssatz von 54,82 Euro bereits auf 58,53 Euro steigen. Insofern gilt es, den eigenen betrieblichen Stundenverrechnungssatz im Verlauf des Jahres stets im Auge zu behalten. |

Autor

Dipl.-Wi.-Ing. Reiner Oberacker ist Leiter der Technischen Beratung im Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, ­Karlsruhe.

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ Glaswelt E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus GW: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen