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Software bietet Unterstützung bei BauPVO

In wenigen Schritten zum CE-Zeichen

Eines ist gewiss: Am 1. Juli diesen Jahres tritt sie nach langen Beratungen und Übergangsfristen endgültig in Kraft. Ansonsten aber bringt die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) als Ablösung der Bauproduktenrichtlinie jede Menge Unsicherheit mit sich. Die aktualisierte EU-weite Bestimmung präzisiert und vereinfacht an vielen Stellen die Aussagen ihrer Vorgängerin. Als gravierende Neuerung führt die BauPVO den Begriff der Leistungserklärung ein – ein Dokument, das die Hersteller künftig jedem Bauprodukt beifügen müssen. Diese Leistungserklärung beschreibt die zugesicherten Eigenschaften eines Produkts und deren Übereinstimmung mit der entsprechenden Norm.

Damit ist das neue Dokument zugleich die verbindliche Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. „Hierbei muss neuerdings die Zielsetzung des Herstellers darauf gerichtet sein, die Leistungsmerkmale eines Produkts objektbezogen und anforderungsgerecht auszurichten“, erläutert Jens Brümmer von der Firma Orgadata, dem Hersteller der Software für den Fenster-, Türen-, und Fassadenbau LogiKal.

Nach den Worten des Vertriebs-Projektleiters stellt diese Anforderung die Hersteller „durchaus vor eine sehr schwierige Aufgabe“. Darüber hinaus sieht er die Fenster-, Türen- und Fassadenbauer vor neuen Herausforderungen, weil sie bei den Vorprodukten und Einzelteilen mit den Angaben ihrer Lieferanten konfrontiert sind.

Mit der neuen LogiKal-Version 8 will Orgadata viele Fragen die diesbezüglich die Hersteller verunsichern beantworten. Bereits fast ein halbes Jahr vor Inkrafttreten der neuen Bauproduktenverordnung erläutert der Software-Hersteller auf der BAU, wie einfach die Anwender in wenigen Schritten alle notwendigen Dokumente bis hin zur Leistungserklärung erzeugen können und so eine normkonforme CE-Kennzeichnung bekommen. Dabei spielt eine spezielle Software-integrierte Onlineabfrage eine wesentliche Rolle: Erstmals ermöglicht die Software während der Element- oder Projekteingabe eine direkte Verbindung zum Rechentool des „ift Rosenheim“, das Empfehlungen für den Einsatz von Fenstern und Außentüren bezüglich der Widerstandsfähigkeit gegen Windlast, Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit gibt. Gemäß dem Standort des Bauprojekts lassen sich über die neue LogiKal-Generation bezüglich der genannten Parameter die Mindestanforderungen vom ift-Server abfragen. „Diese Daten sind hilfreich bei der Erzeugung einer anforderungsgerechten Leistungserklärung, indem Werte wie Schlagregendichtigkeit, Windwiderstandsfähigkeit und Luftdurchlässigkeit aus der Richtlinie des ift übernommen werden“, sagt Brümmer und bringt die Vorteile auf eine plakative Formel: „In wenigen Schritten von der Abfrage bis hin zu fertig erzeugten CE-Dokumenten.“

Angesichts der Hilfe aus dem LogiKal können die Hersteller in Brümmers Augen dem 1. Juli 2013 entspannt entgegensehen: „Die neue Bauproduktenverordnung kann kommen, mit der neuesten LogiKal-Generation sind die Hersteller auf der ­sicheren Seite.“ —

http://www.orgadata.com

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