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Verglasung mit integriertem Sonnenschutz

Auf die Maße kommt es an

_ Großflächige Verglasungen von Gebäuden liegen im Trend und schaffen wegen ungünstiger Systemgrößen bei außen liegenden Sonnenschutzanlagen sehr häufig Probleme, wenn es um Gegenden mit starkem Windaufkommen oder hohen Gebäuden geht. Können diese Verglasungen zwar für viel Tageslicht sorgen und durch die hohen solaren Einträge zur Reduzierung des Heizwärmebedarfs im Winter beitragen, so schaffen sie gleichzeitig die Gefahr der sommerlichen Überhitzung der dahinterliegenden Räume. Auch die Blendschutzproblematik darf gerade bei Bürogebäuden nicht vernachlässigt werden, wenn es um die Arbeitsplatzbedingungen bei Bildschirmarbeitsplätzen geht. Auch wenn der Sonnenschutz bei zu hoher Windbelastung nicht außen angebracht werden kann, wollen viele Planer und Architekten nicht auf Jalousien verzichten, da diese durch die einstellbaren Lamellen äußerst flexibel auf die unterschiedlichen jahreszeitlichen und tagesabhängigen Einflüsse reagieren können. Hierzu zählen natürlich auch Jalousien im Scheibenzwischenraum (SZR) von Isoliergläsern, die mit ihren Leistungseigenschaften zwar unter den außen liegenden Sonnenschutzsystemen liegen, aber deutlich vor den im Innenraum des Gebäudes montierten Systemen. Der Einbau der Jalousien im abgeschlossenen Scheibenzwischenraum bietet auch konstruktionsbedingte Vorteile, da der Sonnenschutz unabhängig von Ort und Gebäudehöhe keinen Windbelastungen ausgesetzt wird.

Realisierbare Baugrößen

Genau an dieser Stelle stoßen die Wünsche der Architekten und die Lieferbereitschaft bzw. die Leistungsfähigkeit der Produkte der Hersteller aufeinander. Betrachtet man Projekte, bei denen Jalousien im SZR eingebaut worden sind, so gibt es hier viele Fälle, bei denen übermäßige Baugrößen von Glasscheiben zum frühzeitigen Versagen der Jalousien geführt haben. Mehrere bekannte Schadensfälle liegen hier im Bereich von 3000 bis 4000 Zyklen, während die Richtlinie VE-07/2 mindestens 20 000 Zyklen verlangt. Da eine Reparatur oder der Austausch der integrierten Sonnenschutzsysteme nicht möglich ist, muss hier meist ein Austausch der kompletten Isolierglasscheibe erfolgen. Gerade durch die großen Einbauhöhen kommt es hier teilweise zu aufwendigen De- und Montagen an der Fassade.

Anforderungen und Gebrauchstauglichkeit

Mit der Richtlinie VE-07/2 wurde der Nachweis der Gebrauchstauglichkeit vom ift Rosenheim definiert. Sie soll zur ganzheitlichen Bewertung der Gebrauchstauglichkeit von Mehrscheiben-Isolierglas mit integrierten Sonnenschutzsystemen dienen. Damit soll der Nachweis geführt werden, dass durch den Einbau von Sonnenschutzsystemen im abgeschlossenen Scheibenzwischenraum (SZR) ein Produkt entsteht, das sowohl die Anforderungen eines Isolierglases als auch die eines Sonnenschutzsystems erfüllt. Das Nachweisverfahren zur Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit wurden dazu in der Richtlinie VE-07/2 festgelegt. Die im Isolierglas eingebauten Sonnenschutzsysteme können dazu motorisch oder manuell angetrieben sein. Die in der Richtlinie beschriebenen Verfahren definieren dabei alle notwendigen Punkte, um die Gebrauchstauglichkeit der Sonnenschutzsysteme wie z. B. als Jalousie, Wendelamelle, Rollo oder Faltstore sicherzustellen. Die wichtigsten Kriterien zur Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit sind:

  • Sicherstellung der Gasdichtheit vom Randverbund des Mehrscheibenglases
  • Vermeidung von einer Feuchtigkeitsaufnahme des Randverbundes
  • Verhindern von Fogging (Niederschläge von Materialemissionen wie Fett, Schmiermittel etc. an der Scheibeninnenseite)
  • Dauerfunktionsfähigkeit des eingebauten Sonnenschutzsystems.

Zur generellen Einhaltung der Dauerhaftigkeit müssen auch erhöhte Anforderungen an den Abstand der beiden Scheiben gestellt werden, zwischen die das Sonnenschutzsystem montiert werden soll. Damit soll sichergestellt werden, dass die beweglichen Teile des Sonnenschutzes nicht die Glasoberflächen berühren und bei Luftdruckveränderungen (Zusammenziehen der Scheiben) nicht die Schlussleisten der Jalousien o. Ä. bei der Aufwärtsbewegung verklemmen können. Mit der Vergrößerung des Scheibenzwischenraumes entstehen durch eine erhöhte Belastung des Randverbundes der Isolierglaseinheit und größeren Durchbiegungen der Glasscheiben auch höhere interne Systemlasten. Damit reichen die Anforderungen für normales Isolierglas gemäß der Norm DIN EN 1279 „Glas im Bauwesen – Mehrscheiben-Isolierglas“ zur Beurteilung von Mehrschiebenisolierglas mit Sonnenschutzsystemen im Scheibenzwischenraum nicht aus. Gleiches gilt auch für die eingebauten Produkte, die gemäß der Produktnormen DIN EN 13659 „Abschlüsse – Anforderungen und Klassifizierung“ und der DIN EN 13120 „Innen liegende zusätzliche Abschlüsse an Fenstern und Türen“ klassifiziert werden. Auch hierbei sind die Produktnormen nur bedingt anwendbar.

Um die Gebrauchstauglichkeit der verschiedenen Komponenten nachweisen zu können, muss eine Dauerfunktionsprüfung durchgeführt werden. Mit einer festgelegten Prüfungssequenz, die 84 Tage dauert, soll ein Nutzungszeitraum von etwa 20 Jahren geprüft und beurteilt werden, was ungefähr 20 000 Zyklen entspricht.

Konsequenzen

Nur eine ordnungsgemäß durchgeführte Prüfung der maximalen Baugrößen schafft für den Hersteller die entsprechende Sicherheit, ob sich das verbaute System Isolierglasscheibe und Sonnenschutzsystem auch wirklich als gebrauchstauglich zeigt. Für den Architekten muss es deshalb zur Planungssicherheit gehören, Hersteller nicht zur Lieferung von Baugrößen aufzufordern, die die geprüften Anlagenmaße überschreiten und diese Systemen damit technisch überfordern. Für den Sachverständigen ist es in der Regel bei der Überprüfung von Schadensfällen kein Problem, die Gebrauchstauglichkeit der Systeme durch eine Untersuchung nach der VE-07/2 auch zu einem späteren Zeitpunkt nachzuweisen. —

Olaf Vögele

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