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Zielgruppe Handwerksbetriebe

IfGA setzt auf Weiterbildung und anwendergerechte Richtlinien

_ Die CE-Kennzeichnung im Bereich der DIN EN 13659 (Abschlüsse) gehört auch nach über 10 Jahren bestehender Normung bei einem großen Teil der R+S Fachhändler zu den ungeklärten Geheimnissen der Branche, wenn es um den Einbau im Neubau oder den Austausch vorhandener Rollläden im Bestand geht, sagt der Sachverständige Alexander Dupp. Ein CE-Zeichen suche man dort meist vergebens und Begleitpapiere glänzen zu oft mit Fehlanzeige. Entsprechende Nachfragen werden meist mit einem Schulterzucken quittiert.

Schulung, Schulung, Schulung

Genau hier wollen wir ansetzen, so Dupp, und haben das Fenster ins Zentrum des Geschehens gesetzt, um von hier aus beginnend die Anschlussgewerke abzuarbeiten. In einem ersten Schritt werden ab Januar 2016 für den Bereich Rollläden in einem mehrstufigen Angebot Schulungen, Workshops oder die Umsetzung im Betrieb angeboten. Erste Pilotprojekte sind gerade in der Abwicklungsphase, so der Sachverständige Olaf Vögele. „Mit diesen praktischen Erfahrungen ist es uns möglich, ein gut funktionierendes Programm anzubieten, und z. B. mit der Werksproduktionskontrolle durch den IfGA- und Fertigungsexperten Jörg Stahlmann noch ganz nebenbei Einsparungspotenziale in Zeit und Geld durch bessere Betriebsabläufe zu generieren“, so Vögele, und verweist auch auf die Änderungen bei der DIN EN 13561 (Markisen).

Richtlinien für alle Fälle

Auch in der Vorbereitung befindet sich die Erstellung einer deutschlandweit anwendbaren Richtlinie für die Handwerksbetriebe im Bereich des Fensteranschlusses. Dabei sollen alle Arten von Mauerwerken, Putzanschlüssen, aber auch Holzfassaden, Blechfassaden und der Bereich der Dachgauben und der Dachflächen mit einbezogen werden. Das der Dachdecker aber nicht nur im Bereich Dach tätig ist, sondern auch bei z. B. Blech- oder Schieferfassaden, wird sehr oft nicht beachtet, so der Sachverständige Herbert Gärtner aus dem Dachdeckerhandwerk. Auch Dipl.-Holzwirt Eike Gehrts weiß von vielen Beispielen aus dem Bereich der mit Holz verkleideten Fassaden zu berichten, bei denen es zu Problemen zwischen den Anschlussgewerken kommt. Vorgesehen ist auch eine klare Schnittstellendefinition der Einzelgewerke, um auch abgrenzen zu können, wenn es um Notwendigkeiten wie Bedenkenmeldungen oder Behinderungsanzeigen geht. Das heute immer wichtigere Thema Bauphysik wird über Dipl. Ing. Harald Menche abgebildet. Neben dem Verbund der Sachverständigen arbeitet bei IfGA mit Dr. jur. Jörn-Peter Kukuk auch ein Baurechtler mit an den Themen, um die Rechtssicherheit der erarbeiteten Ergebnisse zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Mit der schlagkräftigen Truppe und Teilnehmern der Herstellerunternehmen rund um das Fenster will man praxisgerechte Lösungen erarbeiten, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik abbilden. Erste erfolgreiche Gespräche mit der Industrie wurden bereits geführt, Gespräche mit Verbänden werden folgen. Als wirkungsvolles Instrument ist vor Einführung der Richtlinie ein offizielles Hearing der Marktteilnehmer geplant, bei dem auch Änderungsvorschläge vorgebracht werden können.

Zielgruppe Handwerk

Klar ausgerichtet ist man mit dem Handwerk als Zielgruppe. Hier bestehen aus den Ergebnissen der Gutachtenanalyse die größten Defizite. IfGA hat dabei keine speziellen Brancheninteressen im Sinn, sondern will die fachlich richtige und praktikabelste Lösung für alle Beteiligten und den Bauherrn abbilden. Die Koordination dieser Arbeiten erfolgt durch den IfGA-Geschäftsführer Klaus-Dieter Scholz, der unter info@ifga-online.de zu erreichen ist.—

www.ifga-online.de

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