Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Aus der Normung

Die DIN 18008 wird angepasst

Im Rahmen der Überarbeitung der DIN 18008, Teil 1 wird die Anforderung „Sicherheitsglas unter 0,80 m“ im Kapitel 5.1.5 wie folgt definiert:

„Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsfläche mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen.“

Dabei wird „sicheres Bruchverhalten“ wie folgt definiert: „Sicheres Bruchverhalten liegt vor, wenn (bei Glasbruch, Anmerkung der Red.) die Bruchstücke zusammengehalten werden und nicht zerfallen oder wenn ein Zerfall in eine große Anzahl kleiner Bruchstücke erfolgt. Anmerkung 1 zum Begriff: Das Bruchverhalten von Glas gilt als sicher, wenn es die Normen für Sicherheitsglas erfüllt, z. B. Einscheibensicherheitsglas (DIN EN 12150 und DIN EN 14179) und Verbundsicherheitsglas (DIN EN 14449).

Die Verantwortlichen unterstreichen dabei, dass Drahtglas kein sicheres Bruchverhalten besitzt.

Das sagt die Schweizer SIGAB-Richtlinie

Auch das Schweizerische Institut für Glas am Bau SIGAB hat seine neue Richtlinie 002 „Sicherheit mit Glas – Anforderungen an Glasbauteile“ herausgebracht. Diese dient, so die Autoren, als Hilfsmittel, um Bauteile mit Glas bereits richtig zu projektieren bzw. zu planen.

In der SIGAB Richtlinie 002 heißt es zur Anwendung von Sicherheitsglas: „Für Verglasungen mit Glas unterhalb der Mindesthöhe von 1,0 m ab begehbarer Fläche ist aus Gründen des Personenschutzes angriffsseitig Sicherheitsglas anzuordnen. Je nach Zugänglichkeit ist dies sogar beidseitig sicherzustellen (z. B. EG-, Balkon- oder Terrassenverglasungen).“

Mein Tipp: Lesen Sie auch diesen Beitrag zur Anpassung der DIN 18008 in Sachen Sicherheitsglas.