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Brandschutznorm EN 16034: CE-Zeichnung erst ab 2016 möglich

Ursprünglich sollte die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ ab dem 1. Dezember 2015 in Kraft treten. Jetzt wurde der Termin auf das kommende Jahr verlegt. Lesen Sie, was das für Anbieter bedeutet.

Brandprüfung von einem Fenster mit Oberlicht. - ift Rosenheim - © ift Rosenheim
Brandprüfung von einem Fenster mit Oberlicht. - ift Rosenheim
Dass das Inkrafttreten der EN 16034 verschoben wird, war heute (13. November 2015) im offiziellen Journal der EU  zu lesen. Mit der Verschiebung können Anbieter jetzt keine Brandschutztüren mit einer CE-Kennzeichnung versehen, wie dies ursprünglich ab Dezember 2015 vorgesehen war.

"Durch diese Verzögerung lassen sich Brandschutztüren noch nicht als 'harmonisierte Bauprodukte' auf den Markt bringen", so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbands Schloss- und Beschlagindustrie, gegenüber der GLASWELT. "

Die Gültigkeit der EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wird erst in einem knappen Jahr beginnen. Ab 1. September 2016, so Schmidt, könnten nach aktuellem Stand in Europa dann Brandschutztüren mit einer CE-Kennzeichnung  ausgestattet werden.

Ab diesem Termin beginne dann eine dreijährige Coexistenz-Phase, und danach müsse das deutsche Zulassungssystem für Brandschutzabschlüsse vollständig verschwunden sein.

www.fvsb.de