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Bundeskabinett beschließt Novellierung des EnEG und der EnEV

Die Bundesregierung hat am 06.02. den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für Bestandsgebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten.

Außerdem werde der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung des Wirtschafts- und des Bauministeriums. In Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sollen Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Die Erhöhung der Energieeffizienz ist eine Schlüsselfrage für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Insbesondere die Einsparpotentiale bei Gebäuden gilt es zu nutzen. Mit unseren Entwürfen setzen wir anspruchsvolle Effizienzstandards für Neubauten und achten gleichzeitig darauf, dass diese mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Ganz bewusst machen wir keine Vorgaben für Bestandsgebäude, auch keine Nachrüstpflichten. Kosten und Nutzen müssen stets in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Die Erfahrung zeigt: Energieeffizienz lässt sich vor allem mit Anreizen steigern, nicht mit staatlichen Eingriffen. [...] Durch technologieneutrale Vorgaben ermöglichen wir ein breites Angebot an günstigen, energieeffizienten Baustoffen und Dienstleistungen."

Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer: "Ich stehe für eine Energiewende mit Augenmaß - mit praxistauglichen und wirtschaftlich sinnvollen Einsparvorschriften. Deshalb habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt. [...] Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards sind bereits anspruchsvoll, und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen. Das bedeutet Sicherheit und Berechenbarkeit für Eigentümer. Bei künftigen Neubauten sind maßvolle Änderungen vorgesehen. Auch das schafft Planbarkeit für Investitionen. Denn: Sinnvolle Sanierungen müssen sich lohnen - für die Eigentümer und die Mieter. Wohnen muss bezahlbar bleiben. Wir setzen deshalb auf Anreize, nicht auf Zwang."

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Reform der Gesetzte setze dabei neben rechtlichen Vorgaben für Gebäude auch auf eine Stärkung des allgemeinen Bewusstseins für das Thema Energieeffizienz durch verbesserte Information.

Hier geht es zur vollständigen Pressemitteilung: https://www.bmwk.de/SiteGlobals/BMWI/Forms/Listen/Medienraum/Medienraum_Formular.html?documentType_=PressRelease