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Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Handwerksbetriebe

Die Allrecht Rechtsschutzversicherung AG bietet eine eigens auf die Bedürfnisse von Handwerkern zugeschnittene Vertragsrechtsschutzversicherung an.

Seit Anfang des Jahres ist dieses Rechtsschutzversicherung nicht nur für Innungsbetriebe sondern für alle Handwerksbetriebe zugänglich.

Die Rechtsschutzversicherung für Handwerker übernimmt etwaige gerichtliche Kosten, die durch Streitigkeiten aus gewerblichen Verträgen wie Kaufverträgen, Werklieferungs-, Finanzierungs- oder Reparaturverträgen entstehen. Mit diesem breiten Versicherungsschutz werden neben unbezahlten Kundenrechnungen auch Probleme mit Lieferanten und Dienstleistungsunternehmen abdeckt. Allrecht übernimmt die Kosten für Verfahren ab einem Streitwert von 1.500 bis zu 300.000 Euro je Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 500 Euro. Streitigkeiten aus Generalunternehmerverträgen werden eingeschlossen, wenn der Auftragswert 15.000 Euro nicht übersteigt. Die Kosten werden bereits ab Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheids übernommen.

Die Allrecht Rechtsschutzversicherung AG wurde 1974 von der Iduna/Nova Versicherungsgruppe, den Signal Versicherungen (seit 1999 Signal-Iduna-Gruppe) und der Münchener Verein Versicherungsgruppe gegründet. Allrecht bietet Rechtsschutz für den privaten Bereich und für selbständige Tätigkeiten an. In diesem Bereich konzentriert sich das Unternehmen auf den Rechtsschutz für Handel, Handwerk und Gewerbe. Speziell für Handwerksbetriebe gibt es seit dem 1. Januar 2009 einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz.