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Schärfere Sanierungsauflagen? Regierung plant Dämmpflicht

In der Bundesregierung gibt es Überlegungen, Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung stärker in die Pflicht zu nehmen, um die Klimaziele und die nötigen Einsparungen für die Energiewende zu erreichen, so ein Bericht in der Onlineausgabe der Welt Ende Februar.

Demnach sollen Auflagen für die Dämmung von Wänden, Dächern und Fenstern, die für Neubauten und öffentliche Gebäude gelten, jetzt auf ältere Privathäuser ausgeweitet werden, so ein internes Papier des Bundesumweltministeriums. Im Falle größerer Renovierungen sollen private Eigentümer zu weitreichenden Dämmungsmaßnahmen verpflichtet werden. Es gebe noch keinerlei Festlegungen für neue Auflagen oder Maßnahmen, sagte ein Sprecher zu einem Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Es sei eine Gesetzesnovelle geplant, Zeitpunkt und Ausgestaltung seien aber völlig offen.

Diskutiert werde, Abgasnormen für Heizkessel in Wohnhäusern schrittweise zu verschärfen. Daran sollen ebenfalls umfangreiche Auflagen zur Dämmung geknüpft werden.

Ähnliche Vorstellungen gebe es im Verbraucherschutzministerium. Die „steuerliche Förderung der Gebäudesanierung sei besonders wichtig“, heißt es in einem Positionspapier, das der „Welt“ vorliegt. Angesichts fehlender steuerlicher Anreize herrsche „eine generelle Zurückhaltung und ein bundesweiter Rückgang bei der Installation von neuen Anlagen auf der Basis erneuerbarer Energien“.
Rolf Kornemann, Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund sagte der „Welt“. „Immer effizientere Heizungen, immer dickere Dämmungen, immer dichtere Fenster, immer mehr erneuerbare Energien - das mag sich alles gut anhören, nur bezahlen können es die wenigsten Mieter und Eigentümer.“

In dem Bericht heißt es weiter, dass die Bundesregierung ständig die Auflagen für die energetische Sanierung erhöhe, aber zugleich die Fördermittel kappe. So seien Zuwendungen für die Förderprogramme der Staatsbank KfW in diesem Jahr um 40 Prozent reduziert worden. Zudem seien die geplanten steuerlichen Abschreibungen von zehn Prozent für energetische Sanierungen durch die Länder im Bundesrat gestoppt worden. Auch ein neues Gesetz, das Mieter zur Duldung der energetischen Sanierung des Wohnhauses und auf den Verzicht von Mietminderungen verpflichte, stecke seit einem Jahr in den Mühlen der Ministerialbürokratie.

Hier geht es zum Online-Artikel der "Welt"

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