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Was hat der Mindestlohn mit der Soka-Bau zu tun, und wie schnell auch die Rollladenbauer betroffen sein können ...

Mit dem “Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem die Regelungen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro auf den Weg gebracht. Verbunden mit dem Gesetz sind aber Regelungen, die die Soka-Bau betreffen. Und das kritisiert das Tischler- und Schreinerhandwerk. “Mit dem Gesetz droht eine erhebliche Einschränkung der Tarifautonomie und obendrein eine massive Ausweitung der Sozialkassen“, warnt Dieter Roxlau, Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Tischler NRW.

„Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ein allgemein verbindlich erklärter Tarifvertrag auch dann einzuhalten, wenn der Betrieb nach bisherigem Recht an einen anderen – räumlich und fachlich näheren – Tarifvertrag gebunden ist. Dies gilt ausdrücklich auch für ‚gemeinsame Einrichtungen‘ wie zum Beispiel die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau).“

Existenzfähigkeit von Betrieben bedroht
Für Tischlerbetriebe würde dies bedeuten, dass sie – unabhängig von ihrer eigenen Tarifbindung – automatisch in den Geltungsbereich des allgemeinverbindlichen Bautarifvertrages gezogen würden. Roxlau: „Diese Regelung hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die Existenzfähigkeit der Betriebe.“ Denn dies hätte auch zur Folge, dass Tausende Tischlerbetriebe den Bestimmungen der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) unterliegen würden – und sie dann zusätzlich 21 % ihrer Lohnsumme an die SOKA-Bau abführen müssten, ohne auch nur annähernd die Chance auf eine angemessene Gegenleistung zu haben. „Die Leistungen der SOKA-Bau sind nämlich durch die besondere Situation der Bauwirtschaft geprägt, etwa im Bereich der Urlaubs-Umlage aufgrund der starken saisonalen Schwankungen in der Bauwirtschaft“, betont Roxlau. „Jahreszeitliche und witterungsbedingte Schwankungen spielen dagegen im Tischlerhandwerk keine Rolle.“

Korrektur des Entwurfs erforderlich
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts hat der Gesetzentwurf Anfang April bereits eine wichtige Hürde genommen. Mit Appellen an die Mitglieder des Bundestagsausschusses „Arbeit und Soziales“ sowie eine Vielzahl von Bundestagsabgeordneten haben sich der Fachverband Tischler NRW, der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland sowie weitere Landesverbände und einzelne Innungen mit Nachdruck für eine Korrektur des Entwurfes stark gemacht – damit das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ nicht in Wirklichkeit zu einer massiven Schwächung der Tarifautonomie führt. Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat soll im September erfolgen.

www.tischler-nrw.de