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Praxis-Tipps vom Planer

Das müssen Handwerker wissen

_ Wichtig ist, dass Handwerker und Planer eine wirklichkeitsnahe Auffassung von Barrierefreiheit haben: Das bedeutet, der Nutzer muss immer im Mittelpunkt der baulichen Maßnahmen stehen, d. h die Gebrauchstauglichkeit (Usability) für die jeweiligen Nutzer, egal ob alt oder jung, mit und ohne körperliche Beeinträchtigung, muss gegeben sein.

In einem Barrierefrei- bzw. Usability-Konzept muss immer beschrieben sein, welche Lösungen es z. B. für die unterschiedlichen Arten von Türen und Türschwellen, von Glaselementen sowie von Fenstern bzw. von Fenstertüren gibt. Die Spezialisten von burkhardt usability architetcs legen bei jedem Projekt großes Augenmerk darauf, dass alle gesetzlichen Normen und Anforderungen gemäß DIN 18040 für barrierefreies Bauen erfüllt werden. Einige konkrete Maßnahmen, die insbesondere für Fensterbauer und Glasbauer relevant sind, werden im Folgenden beleuchtet.

Offene Türen für alle Menschen

Barrierefreie Türen und Durchgänge steigern die Qualität in jedem Gebäude. Alle Türen, insbesondere Eingangstüren, sollten daher möglichst leicht(-gängig) zu öffnen und schließen sein.

Der erforderliche Kraftaufwand zum Öffnen des Türblatts sollte nicht mehr als 25 N betragen. Wird eine höhere Kraft benötigt, empfiehlt es sich Automatiktüren einzusetzen.

Nicht nur Rollstuhlnutzer, sondern auch blinde und sehbehinderte Menschen profitieren von automatischen Türsystemen. Wichtig ist, dass vor und hinter solchen automatisch öffnenden Türen taktil (tast- und fühlbar) und visuell erkennbare Aufmerksamkeitsfelder vorgesehen werden, ähnlich wie bei Bahnsteigen, wo es nahe der Kante einen anderen Bodenbelag gibt. Solche Felder zeigen dem Nutzer, dass z. B. ein in den Weg schlagender Türflügel ein Hindernis sein kann.

Werden Automatiktüren eingesetzt, müssen sich diese durch gut erkennbare und erreichbare Taster öffnen lassen. Bedienelemente müssen stets nach dem Zwei-Sinne-Prinzip optisch kontrastierend und taktil (fühlbar) oder akustisch wahrnehmbar sein. Das heißt, das Auslösen des Tasters muss durch einen leichten Widerstand ertastbar oder durch ein akustisches Signal hörbar sein. Sensortaster, Touchscreens oder berührungslose Bedienelemente sollte vermieden werden, wenn Öffnungs- bzw. Bedienelemente für sehbehinderte Menschen vorgesehen sind, da diese Nutzergruppe eine entsprechende Rückmeldung über das Auslösen benötigt.

Türschwellen – bitte vermeiden

Barrierefreie Türen sind grundsätzlich schwellenfrei umzusetzen (Null-Schwelle). Sind Schwellen technisch unabdingbar, dürfen diese nicht höher als 2 cm sein. Solche Schwellen gelten als Ausnahme und der Handwerker sollte sich den Einbau ggf. durch einen Sachverständigen bestätigen lassen (lesen Sie dazu auch den Beitrag auf S. 34-35). Als Alternativen zur Schwelle können bei Eingangstüren auch vorgelagerte Rinnen oder Magnettürdichtungen zum Tragen kommen.

Nach DIN 18195-5:2008 Absatz 8.1.5 kann auch ein entsprechend dimensioniertes Vordach oder eine Rinne mit Gitterrost vorgesehen werden, um das geforderte Mindestmaß von 15 cm für eine rückstaufreie Entwässerung zu gewährleisten.

Relevante Greifhöhen für Türen

Die Anforderungen der DIN 18040 sind in Bezug auf die Höhe von Türdrückern (H = 85 cm) nicht für jede Nutzergruppe sinnvoll. Viele Menschen können einen Türdrücker in einer Höhe von 85 cm nicht bedienen. Eine Montagehöhe von 105 cm hingegen wird auch von vielen Rollstuhlnutzer als bedienbar bewertet.

Wichtig ist zu wissen, dass Rollstuhlnutzer den Türdrücker nur erreichen können, wenn die Greiftiefe nicht zu niedrig ist. Das wird mit Laibungstiefen von maximal 26 cm erreicht.

Das Planungsbüro burkhardt usability architetcs empfiehlt, die Türdrücker in einer Höhe von 105 cm zu montieren, um neben nichtbehinderten Menschen vor allem Sehbehinderten die Bedienung in gewohnter Greifhöhe zu ermöglichen.

Glaselemente müssen sichtbar sein

Nicht nur für Menschen mit Sehbehinderung sind effektive Sicherheitsmarkierungen unbedingt vorzusehen. Deshalb sollten Ganzglastüren und großflächige Glaselemente in Augen- und Kniehöhe deutlich gekennzeichnet sein, um Unfällen vorzubeugen.

Idealerweise bestehen solche Markierungen aus hellen und dunklen Anteilen und berücksichtigen somit auch die wechselnden Lichtverhältnisse im Hintergrund. Solche Markierungen werden in einer Höhe von 40 bis 70 cm und in einer Höhe von 120 bis 160 cm angeordnet und über die gesamte Breite der Glastüre geführt (ggf. zudem in feststehenden Seitenelementen). Da im Wohnungsbau immer mehr großflächige, barrierefreie Ganzglasduschen umgesetzt werden, sollten auch dort entsprechende Markierungen nicht fehlen. Im Gegensatz zu öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen können die Markierungen im Privatbereich jedoch deutlich dezenter ausgeführt werden.

Alles klar: Fenster und Fenstertüren

Werden neue Fenster eingebaut, ist gerade für Rollstuhlnutzer eine entsprechende Planung der Fensterelemente wichtig, da sie sich möglichst aus sitzender Position öffnen und schließen lassen sollten. Dieses Öffnungsproblem lässt sich durch elektrische Fensteröffner elegant lösen, u. a. durch den Einsatz von Ketten- Spindel - oder Scherenantriebe.

Bodentiefe Fensterelemente lassen sich gut aus sitzender Position öffnen und bieten gleichzeitig die Möglichkeit, im Sitzen ins Freie schauen zu können – hier dürfen geschlossene Brüstungselemente maximal 60 cm hoch sein.—

Der Autor

Architekt André Burkhardt ist zertifizierter Sachverständiger für barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung und Leiter des Architekturbüros burkhardt usability architetcs. 2006 gründete er das Büro für Barrierefreiheit. Zuvor war er in namhaften deutschen und internationalen Architekturbüros tätig.

Weiterführende Informationen zur Planung von barrierefreien Gebäuden und Wohnungen unter

www.usability-architects.de

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