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Die Redaktion

Eine Messung in der Diskussion

Überrascht hat uns allerdings bei unserer Stichprobe, dass ein ausländisches ISO-Fabrikat nicht wirklich überzeugen konnte. Die Werte, die das mobile Messgerät in diesem Fall anzeigte, deuteten auf eine erhebliche Abweichung von den versprochenen Werten hin.

Und noch mehr überrascht haben uns die Reaktionen unseres Newsletter-Beitrages - lesen Sie dazu den Leserbrief von BF-Geschäftsführer Jochen Grönegräs und die weiteren Stellungnahmen weiter unten im Newsletter.

Um es an dieser Stelle deutlich zu machen: Falls bei dem Beitrag der Eindruck entstanden ist, dass wir eine objektive, korrekte Nachprüfung einer von den Isolierglas-Herstellern deklarierten Eigenschaft vorgenommen haben, möchte ich versichern: Das war nicht unsere Intension.

Herr Grönegräs hat recht damit, dass die Ermittlung eines Ug-Wertes durch Berechnung gemäß EN 673 erfolgt. Es gibt aber eben auch die Möglichkeit, die Ug-Werte durch Messung (EN 674 oder EN 675) zu bestimmen, wenn eine Berechnung nicht erfolgen kann.

Und das Uglass-Messgerät liefert nun erste Verdachtsmomente, dass ein Glas eine versprochene Eigenschaft nicht eingehalten haben könnte. Den Beweis dafür kann das Gerät freilich nicht bieten - dazu muss die Scheibe ausgebaut werden und dann bei Prüfinstituten genau ermittelt werden. Vergleichbar ist das Verfahren vielleicht mit dem Alkoholtest: Bei der Verkehrskontrolle pustet man in ein mobiles Messgerät. Der exakte Blutalkoholwert lässt sich dann nur durch die verlässliche Labormessung ermitteln.

Gerne können Sie uns Ihre Meinung zu diesem Thema zusenden und vielleicht sehen wir uns ja auf den Rosenheimer Fenstertagen, die heute Abend beginnen.

Beste Grüße, Ihr Daniel Mund.

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