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VFF-Fachtagung zur neuen Bauproduktenverordnung klärt auf

Ab Juli 2013 tritt die neue Bauproduktenverordnung in Kraft. Sie löst die Richtlinie 89/106/EWG, die bislang die Grundlage der CE-Kennzeichnungen war, ab. Vor diesem Hintergrund fand am 24. April die Fachtagung “VOB und Recht“ in Erfurt statt, welche sich einigen Auswirkungen der BauVo widmete.

Über 50 bundesweite Vertreter von Herstellern und Montagebetrieben waren der Einladung des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) gefolgt, was von großem Interesse an diesem Thema zeugt.

Da die EU als Veranlasser hierbei die Rechtsform der Verordnung gewählt hat, ist keine Umsetzung durch nationale Gesetze nötig, das EU-Gesetz tritt also in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar in Kraft. „In einigen Bereichen werden wir zunehmende Pflichten, eingeschränkte Handlungen und zusätzliche Kosten zu erwarten haben“, sagte Bernhard Helbing in seiner Einführung. Mit den Begriffen Energieeinsparung, CE-Zeichen, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD) nannte der VFF-Präsident nur einige Stichpunkte, mit welchem sich die Unternehmer zukünftig verstärkt auseinander setzen müssen.  

So enthalte die zukünftige CE-Kennzeichnung zusätzliche eine Leistungserklärung und eine genauere Definition des Verwendungszweckes, erläuterte David Hepp vom Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim. Auch die „Rückverfolgbarkeit der Produkte“ bis zum Hersteller erfahre eine deutliche Aufwertung. Diese sei auch nach dem Einbau durch einen Aufkleber abzusichern. Neben der Möglichkeit zu nachträglichen „Korrekturmaßnahmen“ soll hier auch ein schneller Informationsfluss bei eventuellen Gefährdungen durch das Produkt sicher gestellt werden. So könnten beispielsweise Rückrufaktionen effektiv organisiert werden. „Alle, die bisher eine CE-Kennzeichnung - besser noch die RAL Gütesicherung - vernünftig durchgeführt haben, werden mit den Anforderungen der neuen Bauproduktverordnung wenig Probleme haben“, beruhigte Hepp die Anwesenden.

Kaufvertrag oder Werkvertrag – den Vor- und Nachteilen dieser beiden Vertragsformen widmete sich Prof. Christian Niemöller von der SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt a.M.. Hier standen besonders die Themen Gewährleistung und Mängelrechte im Mittelpunkt, die sich aus den Rechtsgrundlagen des BGB und der VOB ergeben. An einigen Beispielen aus der aktuellen Rechtsprechung erläutere Prof. Niemöller die Konsequenzen, die auf ein Unternehmen zukommen können. Der Umgang mit Baubesprechungsprotokollen und Sicherheiten am Bau waren weitere Schwerpunkte.

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