Mit dem Hannoband-600 free bringt Hanno das erste PFAS-freie BG1-Dichtband auf den Markt – eine nachhaltige und zukunftssichere Lösung, die bereits zum Patent angemeldet ist. Die Innovation erfüllt alle Anforderungen der DIN 18542:2020 und wird im Frühjahr 2025 umfassend eingeführt.
PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) gelten aufgrund ihrer gesundheitsgefährdenden Eigenschaften zunehmend als problematisch, und die EU plant, ihren Einsatz weiter einzuschränken. Obwohl Fugendichtbänder bisher nicht von den Verboten betroffen sind, hat Hanno proaktiv eine Alternative entwickelt. Maßgabe war, dass das neue Dichtband in allen relevanten Eigenschaften – von Lagerstabilität bis Fugendimensionen – mit bestehenden Produkten vergleichbar ist.
Bereits zur Messe BAU 2025 in München stellte Hanno das Hannoband-600 free als Prototyp vor. Die Messebesucher konnten sich von der Qualität der neuen Lösung überzeugen, die bald von der MPA Hannover geprüft wird. Nach Abschluss der Tests ist die Markteinführung noch für dieses Jahr geplant.
Weitere Entwicklungen in Planung
Hanno denkt langfristig: Auch BG2-Bänder, Hannoband Therm und Multifunktionsbänder sollen zukünftig PFAS-frei angeboten werden. „Wir wollen heute die Grundlagen für die Anforderungen von morgen schaffen“, erklärte Entwicklungsleiter Dr. Andreas Hohlfeld bei der Präsentation in München.

Foto: Hanno Werk GmbH & Co. KG
Gefährlicher Mythos vom wasserdichten Brunnenschaum
Das PU-Schaum-Infocenter beobachtet einen besorgniserregenden Trend: Brunnenschaum wird zunehmend als vermeintliche Wunderwaffe für den Fenstereinbau beworben und eingesetzt. „Kann man Brunnenschaum zum Einbau von Kunststofffenstern verwenden?“, „Schützt er besser gegen Feuchtigkeit?“ oder „Soll ich meine Fenster mit Brunnenschaum abdichten, wenn ich am Meer wohne?“ – solche Fragen landen laut Antje Ebner vom PU-Schaum-Infocenter häufig in ihrem Postfach. „Brunnenschaum scheint als neue Wunderwaffe gegen alle Feuchtigkeitsprobleme am Bau gehypt zu werden“, so Ebner.
Die Antwort der Experten ist jedoch eindeutig: Brunnenschaum darf keinesfalls für den Fenstereinbau verwendet werden. Dies gilt besonders für Produkte der Brandschutzklasse B3, die ausschließlich für den Einsatz im Erdreich konzipiert wurden. Diese Schäume sind zwar ideal, um beispielsweise Zisternen abzudichten, die anschließend mit Erde umschlossen werden – für oberirdische Anwendungen sind jedoch nur Bauschäume der Brandschutzklasse B1 oder B2 zugelassen.
Spezielle Anforderungen an Fensterfugendämmung
Die Anforderungen an eine fachgerechte Fensterfugendämmung unterscheiden sich grundlegend von den Eigenschaften eines Brunnenschaums. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der benötigten Flexibilität: Der für Fenster verwendete Schaum muss beweglich genug sein, um die natürlichen Bewegungen des Fensterrahmens auszugleichen, ohne dabei zu reißen. Speziell entwickelte Fensterschäume bieten genau diese Flexibilität und widerstehen den Belastungen durch Wind oder starke Temperaturschwankungen.
Zudem weist das PU-Schaum-Infocenter darauf hin, dass PU-Schaum allein noch keinen dichten Fensteranschluss garantiert. Die Hauptaufgabe des Schaums ist die Dämmung. Er trägt zwar zur Abdichtung bei, reicht aber nicht aus, um die Fuge nach den Regeln der Technik vollständig abzudichten. Für diese Aufgabe sind spezielle Dichtbänder, Folien oder spritzbare Dichtstoffe erforderlich.
Entscheidend für einen dauerhaft dichten und energieeffizienten Fensteranschluss ist neben der Wahl des richtigen Materials auch eine fachgerechte Verarbeitung durch qualifizierte Handwerker. Detaillierte Vorgaben dazu finden sich in der RAL-Montagerichtlinie, die als anerkannter Standard für den Fenstereinbau gilt.
Das PU-Schaum-Infocenter rät daher eindringlich, bei der Fenstermontage auf keinen Fall Brunnenschaum zu verwenden und stattdessen zu einem speziell für diesen Zweck entwickelten Fensterschaum zu greifen. Nur so lassen sich Brandschutzvorschriften einhalten und die besonderen Anforderungen an die Fensterabdichtung erfüllen.

Foto: www.pu-schaum.center