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Näher dran. Mehr drin.

Rechtsfallen Internet und Social Media

Hafte ich für alle Inhalte meiner Website? Grundsätzlich ja!

Auf den meisten Homepages findet man allerdings einen generellen Haftungsausschluss, der so oder so ähnlich lautet:

„Der Betrieb „XY“ hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und künftige Gestaltung und auf die Inhalte von per Link verknüpften Seiten. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten.“

Ein solcher genereller Haftungsausschluss ist nach deutschem Recht unwirksam. Man muss folglich seine Seite regelmäßig auf die Rechtmäßigkeit ihrer Inhalte überprüfen.

Für den Inhalt verlinkter Seiten haftet man lediglich dann, wenn deren Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist, also beispielsweise wenn auf der verlinkten Seite rechtsradikale Parolen verbreitet werden oder zur Begehung von Straftaten aufgerufen wird. Bevor Sie also Seiten verlinken, sollten Sie sich diese auch im Ganzen anschauen und darauf achten, ob Ihnen ein Rechtsverstoß ins Auge fällt.

Sobald Sie sich den Inhalt der verlinkten Seite jedoch „zu eigen machen“, zum Beispiel indem Sie zu dem Link schreiben „Das sehe ich genauso!“ oder „Da gebe ich dem Autor recht“, haften Sie auch für den Inhalt der verlinkten Seite. Auf der sicheren Seite ist man also, wenn man sich mit Kommentierungen zu verlinkten Seiten zurückhält.

Ob bei so genanntem „embedded content“ eine Haftung für den eingebetteten Inhalt besteht, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Unter embedded content versteht man Inhalte, die von einem Dritten auf eine Webseite eingestellt werden. Es wird hierbei keine Kopie gefertigt; im Grunde handelt es sich um eine Art Verlinkung, der fremde Inhalt wird jedoch auf der eigenen Seite geladen (wird also auf der eigenen Seite in einem Rahmen angezeigt).

Da es in diesem Fall momentan keine klare Rechtslage gibt, geht man ein gewisses Risiko ein, wenn man „embedded content“ auf seiner Seite einstellt. Es muss juristisch (möglichst unter Hinzuziehung eines Anwalts) und vor allem auch betriebswirtschaftlich abgewogen werden, ob es sich lohnt, dieses Risiko einzugehen. Ansonsten heißt es zunächst abwarten, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat.

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