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Achtung: Hat Ihr Betrieb schon ein Energiemanagementsystem?

Mit der Verabschiedung des neuen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) am 22.04.2015 kommen auf viele Betriebe zusätzliche Anforderungen hinzu. So müssen alle Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeiter/innen bzw. einem Umsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von über 43. Mio. Euro ein Energieaudit durchführen und bis spätestens zum 5. Dezember erfolgreich abschließen.

Dies betrifft Unternehmen aus sämtlichen Branchen. So sind auch Fenster- und Glasverarbeitungsbetriebe betroffen, wenn Sie gemäß der EU-Definition als nicht Klein- und Mittelständisches Unternehmen (KMU) gelten. Weiter sind Betriebe betroffen, die einen Energieverbrauch von 1 GWh und mehr pro Jahr haben, wie beispielsweise viele Branchenteilnehmer, wie Sicherheitsglas-Hersteller, PVC-Profilhersteller und größere Fensterbaubetriebe. Diese können zusätzlich von der EEG-Umlage profitieren.

Diese Betriebe müssen künftig ein implementiertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, EMAS oder ein Energieaudit nach DIN EN 16247 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachweisen. Gerade für kleinere Unternehmen stellt ein Energieaudit nach DIN EN 16247 die beste Alternative dar, da dieses System nur alle vier Jahre auditiert werden muss. Dies spart Kosten und Zeit.

Die Vorteile des Audits
Durch ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ergeben sich viele Vorteile für das Unternehmen, wie beispielsweise:

  • Kostenreduktion und Effizienzsteigerung durch Optimierungsansätze,
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben,
  • Einfach umzusetzendes System,
  • Verhältnismäßig geringer Aufwand,
  • Kontinuierliches Verbesserungspotenzial.

So sieht der Ablauf einer Auditierung aus. - PeoplePlanetProftit - © PeoplePlanetProftit
So sieht der Ablauf einer Auditierung aus. - PeoplePlanetProftit
So läuft das Verfahren ab
Bei Implementierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN 16247 werden typischerweise zuerst sämtliche relevanten Aspekte zusammen mit dem Energieauditor besprochen. Diese sind unter anderem die relevanten Standorte, der Geltungsbereich oder auch die verwendeten Energieträger.

Anschließend werden im Kick-Off Meeting verantwortliche Personen bestimmt, die Genauigkeit der Daten besprochen und der Zeitplan festgelegt. Gemäß Leitfaden des BAFA für Energieaudits müssen die Daten mit einer Genauigkeit von min. 90 Prozent erfasst werden; d.h. alle wesentlichen Energieverbraucher im Unternehmen sind detailliert aufzunehmen. Kleingeräte wie Kaffeemaschinen oder Drucker können meist vernachlässigt werden.

Bei der Datenerfassung, die in der Regele die meiste Zeit in Anspruch nimmt, werden Energieträger, wie Gas, Öl, Strom, Fernwärme oder auch Diesel für Dienstfahrzeuge erhoben. Der Stromverbrauch stellt die größte Herausforderung dar, da den meisten Betrieben ausschließlich eine Jahresstromrechnung vorliegt.

Detaillierte Stromerfassung gefordert
Der Jahresstromverbrauch ist viel zu ungenau, daher muss der Stromverbrauch auf die einzelnen Anlagen und Maschinen sowie die Technische Gebäudeausrüstung heruntergebrochen werden. Eine Möglichkeit ist die Strommessung über sogenannte Stromzangen oder die etwas ungenauere Berechnung über die Betriebsstunden.

Gerade Vorspanntechnik erfordert einen hohen Energieverbrauch, der leicht die Grenze von 1 GWh pro Jahr überschreitet, was ein wiederum ein Energie-Audit verlangt. - www.glaswelt.de - © www.glaswelt.de
Gerade Vorspanntechnik erfordert einen hohen Energieverbrauch, der leicht die Grenze von 1 GWh pro Jahr überschreitet, was ein wiederum ein Energie-Audit verlangt. - www.glaswelt.de
Sobald die Daten erfasst sind und diese die geforderte Genauigkeit von mindestens 90 Prozent erfüllen, ist ein Außeneinsatz bzw. ein klassisches Audit durch einen nach dem BAFA freigegebenen Auditor erforderlich. Gute Auditoren definieren zusammen mit den Unternehmen Handlungsempfehlungen, was sich wiederum positiv auf den Energieverbrauch und die Kosten auswirkt. So können in der Regel bereits nach Umsetzung der Empfehlungen nach dem ersten Audit bis zu 30 Prozent Energie gespart werden.

Alle Handlungsempfehlungen und das Auditergebnis werden in dem Abschlussbericht beschrieben. Dieser dient auch zum Nachweis beim BAFA.
Bei der Abschlussbesprechung wird ebenfalls auf die Ergebnisse und künftige Ziele eingegangen, welche bis zum nächsten Audit bis spätestens in vier Jahren umgesetzt werden sollten.

Ein kontinuierliches Verbesserungspotenzial sollte wie bei allen Managementsystemen angestrebt werden. Das übergeordnete Ziel der Energiemanagementsysteme ist die Steigerung der Energieeffizienz der Europäischen Union um 20 Prozent bis 2020.

Achtung: Je nach Betriebsgröße kann die komplette Einführung und Auditierung bis zu einem Jahr dauern.

Bei Nichteinhaltung wird das Unternehmen mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro vom BAFA geahndet. Gemäß BAFA sollen mindestens 25 Prozent aller Betriebe, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, kontrolliert werden. Aufgrund der Vielzahl an Unternehmen, welche ein Energiemanagementsystem nachweisen müssen, ist es sinnvoll, bereits heute mit der Einführung zu beginnen.

Die Autoren
Die PeoplePlanetProtit UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Ravensburg unterstützt und auditiert deutsche Unternehmen bei Energiemanagement- und Nachhaltigkeitssystemen. Mit eingetragenen Auditoren beim BAFA kann auf eine hohe Expertise zurückgegriffen werden.

Weitere Informationen unter www.people-planet-profit.eu

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