Andrea Konrad, Geschäftsführerin der FeBaTec GmbH und der Inntaler Metallbau Vertriebs GmbH (IMB)
Absturzsicherungen auf dem Prüfstand: Warum ein einfacher Schraubennachweis nicht reicht! Andrea Konrad, Geschäftsführerin der FeBaTec GmbH und der Inntaler Metallbau Vertriebs GmbH (IMB), kennt die Herausforderungen rund um die sichere Befestigung absturzsichernder Verglasungen aus erster Hand. Gemeinsam mit ihrem Vater hat sie früh eigene Systeme entwickelt und sich konsequent für klare baurechtliche Nachweise eingesetzt. Im Interview erklärt sie, warum eine ETA für Fassadenschrauben allein oft nicht genügt, welche Hürden sie auf dem Weg zur allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) für das System FixMax BS100 genommen hat – und warum sie bei diesem sensiblen Thema kein Auge mehr zudrücken wollte.
GW – Frau Konrad, die Befestigung absturzsichernder Bauelemente ist baurechtlich geknüpft an den spezifischen Verwendbarkeitsnachweis für die entsprechende Anwendung. Das betrifft auch das System FixMax BS100 von FeBaTec bzw. IMB. Wie seid Ihr vorgegangen – warum sind selbstbohrende Schrauben mit ETA zur Befestigung eines Geländers am PVC-Profil womöglich nicht ausreichend geregelt?
Andrea Konrad – Klaus Brummer, mein Vater, hat 2003 unsere erste Befestigung für absturzsichernde Bauprodukte entwickelt. Den Prototyp des FixMax Varia haben wir beim ift prüfen lassen. Tatsächlich waren wir der Annahme, ein Prüfbericht über die Auszugsfestigkeit sei baurechtlich ausreichend. Auch haben wir damals noch einen Spreizdübel eingesetzt. Mit Einführung der DIN EN 1090 und beraten durch das Ingenieurbüro Hamm, was die Statik angeht, nahm ich schließlich eine intensivere Beschäftigung mit geltenden Normen und insbesondere den Vorschriften zum Nachweis der Tragfähigkeit auf. Mir wurde klar, dass wir es einfach nicht ‚richtig‘ gemacht hatten. Es reicht nicht, die Auszugsfestigkeit der Befestigung nachzuweisen; gemäß Landesbauordnungen ist die Tragfähigkeit zu belegen. Wie viele andere bewegten wir uns in einer Grauzone – doch nun wollte ich aktiv werden: Und so kam es zur anwenderfreundlicheren Gestaltung unseres FixMax, für den wir schließlich im Februar 2020 die AbZ beziehungsweise die allgemeine Bauartgenehmigung beantragt haben.
Bei den so genannten „Fassadenschrauben“ mit ETA, welche die meisten Anbieter von Glasgeländern verwenden, ist genau zu prüfen, ob diese Befestigungsmittel für diesen speziellen Anwendungsfall geeignet und baurechtlich verwendbar sind. Es ist darauf zu achten, ob die dafür bestehenden Zulassungen für diesen Verwendungsweck ausgestellt wurden und die geforderten Bestimmungen zur Ausführung eingehalten werden können. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Das bedeutet in Bezug auf die PVC-Fenster: Die Zulassungen für die Schrauben gelten nur, wenn Metall auf Metall zu liegen kommt. Befindet sich etwas dazwischen – hier das PVC Fensterprofil – ist das nicht konform zur Zulassung der Schraube; somit fehlt der Verwendbarkeitsnachweis im Sinne der Bauordnung.
Dazu kommt noch, dass diese Bauteilbefestigungen nicht für die Stahlsorten DX51D+Z gemäß DIN EN 10346 (üblicherweise für die Stahlarmierungen von Kunststofffenstern eingesetzt) zugelassen wurden. Deshalb: Ein AbP nach DIN 18008-4, das in der Regel für Glasgeländer benötigt wird, regelt ausschließlich die Verglasung sowie die Glaslagerung gegen stoßartiges Einwirken. Dagegen ist es aus unserer Sicht kein Verwendbarkeitsnachweis für deren Befestigung am Fensterrahmen.
GW – Wie aufwendig ist es, einen solchen Verwendbarkeitsnachweis zu bekommen? Wird bei einem mittelständischen Familienbetrieb besonders genau hingesehen, obwohl namhafte Anbieter im Bereich der Absturzsicherung bisweilen durchaus hemdsärmelig umgehen?
Die Zulassungen für die Schrauben gelten nur, wenn Metall auf Metall zu liegen kommt. Befindet sich etwas dazwischen – wie das PVC Fensterprofil – ist das nicht konform zur Zulassung der Schraube; somit fehlt der Verwendbarkeitsnachweis im Sinne der Bauordnung.
Konrad – Tatsächlich hatten wir zunächst großen Respekt vor diesem Schritt. Oft hörten wir, eine AbZ bzw. aBG sei mit so hohen Kosten verbunden, dass wir dafür als kleiner Betrieb die Mittel wohl kaum aufbringen würden können. Mein Vater und ich ließen uns schließlich beim DIBt in Berlin beraten, das hat uns die Scheu vor diesem Prozess etwas genommen. Dennoch ist der Aufwand erheblich: Es sind umfangreiche Prüfungen erforderlich, und es ist nötig, dass ein Gutachter die Prüfungen begleitet. Da wir bei den Unterlagen, dem Aufbau der Tabellen sowie den Zeichnungen viel Eigenleistung eingebracht haben, konnten wir einige Punkte vereinfachen. Trotzdem war dieser Weg mit hohen Kosten verbunden und es dauerte bis Juni 2021, bis wir das entsprechende Dokument in den Händen hielten.
Erfreulicherweise gewannen wir in Benedict Hauswirth 2020 einen neuen Mitarbeiter für das Produktmanagement. Er hat sich schnell in das Thema eingearbeitet und mich bei der Erstellung der Produktunterlagen hervorragend unterstützt. Ich konnte ihm auch die vollständige Ausarbeitung des Änderungsbescheids überlassen, den wir seit Juni 2024 vorliegen haben. Dieser enthält noch einige Verbesserungen und Neuheiten zu unseren umfangreichen Befestigungslösungen für alle Fensterprofil-Arten. Aktuell sind wir der einzige Anbieter absturzsichernder Befestigungssysteme zwischen Fenster und Geländer, der für alle gängigen Fensterprofile eine gültige abZ/aBG vorweisen kann.
Ich denke nicht, dass bei uns unbedingt „genauer“ hingeschaut wurde, aber das DIBt hat uns stets für unsere ausführlichen und umfassenden Unterlagen gelobt. Es schien, als hätten sie sich sehr darüber gefreut, dass endlich jemand dieses Thema grundlegend in Angriff genommen, also den Verwendbarkeitsnachweis für diesen Anwendungsbereich beantragt hat; was andere, auch namhafte Anbieter, nun hoffentlich dazu veranlasst, sich intensiver mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Wahr ist aber auch, dass der Prozess doch sehr viel mehr Zeit in Anspruch nimmt als erwartet, auch weil sich die Bauaufsicht viel zu selten mit diesem Thema beschäftigt und viele Statiker diesbezüglich nicht ausreichend informiert sind. So wird in der Grauzone weitergemacht, werden teils grundlegende baurechtliche Vorgaben nicht beachtet – ärgerlich.
GW – Inntaler Metallbau Vertriebs GmbH hat kürzlich das IMB Glasgeländer BG015 mit neuem Glaskantenschutz aus Aluminium als All Black Everything Edition in C35 schwarz eloxiert für Glasbrüstungen vorgestellt. Können Sie etwas zur Resonanz aus dem Markt sagen?
Konrad – Bisher haben wir ausschließlich positive Resonanz aus dem Markt erhalten. Anfangs waren einige Kunden skeptisch, wie ein schwarzer Kantenschutz in Kombination mit beispielsweise weißen Halteschienen wirken würde. Nach der Vorlage von Bildern und Mustern wich diese Skepsis der Begeisterung. Die Ausführung harmoniert perfekt mit der schwarzen Dichtung der Halteschienen und verleiht dem Gesamtbild eine edlere Optik im Vergleich zu herkömmlichen Edelstahl-Kantenschutzlösungen. Zudem bietet der schwarze Kantenschutz einen verbesserten Schutz vor Flugrost. Bevorzugt ein Kunde die gleiche Farbe wie bei den Halteschienen, ist auch ein beschichteter Kantenschutz lieferbar.
Das IMB-Glasgeländer BG015 bringt der Anwender sauber verpackt an die Baustelle und montiert es mit wenigen Handgriffen.
Foto: FeBaTec
Die Fix Max-Systeme für die absturzsichernde Befestigung.
Alumat: 45 Jahre Innovation für echte Barrierefreiheit
Seit 1980 entwickelt das Familienunternehmen Alumat aus Kaufbeuren Lösungen, die schwellenloses und damit sicheres wie komfortables Bauen ermöglichen – innen wie außen. Was mit der Idee einer magnetisch wirkenden Türdichtung begann, hat sich unter der Leitung von Claudia Rager-Frey zu einem führenden Spezialisten für barrierefreie Übergänge entwickelt.
Meilenstein der Entwicklung ist die Nullschwelle MFAT-PH, die als erste ihrer Art eine Zertifizierung durch das Passivhaus Institut erhielt. Die magnetisch schließende Dichtung sorgt dafür, dass Türdurchgänge ganz ohne Stolperkante realisiert werden können – technisch zuverlässig, langlebig und ästhetisch überzeugend.
Alumat versteht Barrierefreiheit nicht als Trend, sondern als gesellschaftliche Notwendigkeit – etwa für Senioren, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder Familien mit Kinderwagen. Auch deshalb setzt sich das Unternehmen mit Nachdruck für normative Änderungen ein, wie aktuell bei der Überarbeitung der DIN 18040-2. Ziel: Die in vielen Neubauten noch erlaubte 2 cm-Schwelle soll auf maximal 1 cm reduziert werden – oder ganz verschwinden.
Mit seinem Fachforum Barrierefrei, intensiver Planungsunterstützung und stetig wachsendem Fachhandelsnetz bringt Alumat das Thema Teilhabe immer stärker in die Fachöffentlichkeit – und bleibt sich dabei treu: Der Mensch steht im Mittelpunkt.