Dass das Inkrafttreten der EN 16034 verschoben wird, war heute (13. November 2015) im offiziellen Journal der EU zu lesen. Mit der Verschiebung können Anbieter jetzt keine Brandschutztüren mit einer CE-Kennzeichnung versehen, wie dies ursprünglich ab Dezember 2015 vorgesehen war.
"Durch diese Verzögerung lassen sich Brandschutztüren noch nicht als 'harmonisierte Bauprodukte' auf den Markt bringen", so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbands Schloss- und Beschlagindustrie, gegenüber der GLASWELT. "
Ab diesem Termin beginne dann eine dreijährige Coexistenz-Phase, und danach müsse das deutsche Zulassungssystem für Brandschutzabschlüsse vollständig verschwunden sein.
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