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Aktuelle Rechtsprechung

Können Sie die Sicherheit garantieren?

Gibt es so etwas wie absolut einbruchssichere Türen und Fenster? Eine Firma jedenfalls versprach in ihrem Werbeprospekt, dass es bei ihren Produkten „nichts zu knacken“ gebe. Ein Hausbesitzer-Ehepaar erteilte dem Unternehmen den Auftrag – und war bass erstaunt, als einige Jahre später dennoch erfolgreich eingebrochen wurde.

Der Schaden betrug rund 17 000 Euro. Vor dem Landgericht Bonn (Aktenzeichen 13 O 365/09) kämpfte das Ehepaar darum, dass Hersteller und Handwerksfirma das Diebesgut zu ersetzen hätten. Sie hätten schließlich ihr Versprechen nicht eingelöst. Diese Forderung wurde nicht erfüllt. Die Richter stellten fest, eine Garantie gegen Einbruch gebe es grundsätzlich nicht und die Vertragspartner hätten eine solche auch nicht geleistet.

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