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Service: Recht

Wer haftet bei thermischem Glasbruch?

Bei der Planung von Fassaden und Fenstern mit den zugehörigen Scheiben, muss die Umgebung der Gläser, von außen – Stichwort Beschattung – wie von innen – z. B. die Anordnung von Heizkörpern – berücksichtigt werden, um thermischen Brüchen vorzubeugen. [...]

Ist eine Scheibe, die durch thermische Beanspruchung springt, mangelhaft?
Eine scheinbar einfache Frage. Trotzdem wird sie von Kunden, Glasherstellern und Verarbeitern unterschiedlich beantwortet. Nach den Vorschriften des BGB ist eine Sache mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt. [...]

Kennen die Vertragsparteien die konkret vorgesehene Verwendung nicht, ist eine Sache mangelhaft, wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und ihr Eigenschaften fehlen, die der Vertragspartner (Kunde), d. h. der Fensterbauer sowie der Endkunde, erwarten kann. [...]

Wer haftet beim Scheibenbruch?
Wer verantwortlich ist und wer haftet, richtet sich danach, wer den Bruch verursacht hat. Darüber hinaus kann eine Haftung aufgrund unterlassener Aufklärungs- und Hinweispflicht entstehen. Aus der DIN 18361 – Verglasungsarbeiten – ergeben sich keine unmittelbaren Aufklärungs- und Hinweispflichten bzgl. der Gefahr von Spannungsbrüchen. Empfohlen sei ein Blick auf das VFF-Merkblatt V.02 (Ausgabe 2004) zur thermischen Beanspruchung von Gläsern in Fenstern und Fassaden.

Unbedingt beachten
Der Glashersteller/Händler kennt die konkreten Verhältnisse des Bauvorhabens, in dem sein Glas verbaut wird, meist nicht. Er muss dafür sorgen, dass die Grenzen der thermischen Belastung als Beschaffenheitsvereinbarung in den Vertrag mit dem Käufer aufgenommen werden. Das kann durch die Produktbeschreibung, auf deren Grundlage eine Bestellung erfolgt, geschehen. Auf jeden Fall sollte man die erforderlichen Angaben nochmals in der Auftragsbestätigung festhalten. Findet eine Beratung des Käufers statt, ist es sinnvoll, den Kunden nachweislich über die Problematik zu informieren (siehe dazu das genannte VFF Merkblatt). [...]

Lesen Sie den kompletten Beitrag „Wer haftet bei thermischem Glasbruch?“ in der Februarausgabe der GLASWELT, die am 05.02.2010 erscheint.

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