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Alle Artikel zum Thema Bauprodukt

Um den Trend nach großen bodentiefen Elementen gerecht zu werden, sind bautechnische Nachweise bzgl. der Absturzsicherung zu erbringen.
Febatec klärt auf

Darauf kommt es bei absturzsichernden Bauprodukten an

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Bodentiefe Festverglasungen und Fenstertüren sind sehr beliebt. Um diesem Trend auch technisch gerecht zu werden, sind je nach Anwendungsbereich bautechnische Nachweise bzgl. der Absturzsicherung zu erbringen. Eine Lösung stellen die „französischen Balkone“ dar. In diesem Beitrag klären wir über die Anforderungen an diese Bauteile auf.

Bei der Veranstaltung am 16. März stellte sich die Herstellerinitiative mit ihren Zielen und Projekten interessierten Firmen vor.

Was will die Herstellerinitiative “Bauprodukte Digital“?

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BIM, die digitale Bauwerksmodellierung wird im Bauprozess immer wichtiger. Jedoch fehlen in Europa noch einheitliche Standards. Um hier aktiv mitzuarbeiten, wurde 2017 die Herstellerinitiative “Bauprodukte Digital“ gegründet. Am 16. März fand eine Veranstaltung bei Hörmann statt. Lesen Sie, was die Ziele der Initiative sind.

Zunächst ist wohl nur die BRL B hinsichtlich der genannten Produkte betroffen. Kritisiert wird die Nachregelung in diser Bauregelliste (Ü-Zeichen).
News

EU kippt deutsche Regelung zur Zulassung von Bauprodukten

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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof könnte den Markt für Bauprodukte in Deutschland aufmischen. Bislang müssen in Deutschland Bauprodukte über Bauregellisten zugelassen werden. Die CE-Kennzeichnung, das Handelszeichen der EU reicht häufig nicht. Diese Praxis verstoße gegen das Recht auf freien Warenverkehr, hat der Europäische Gerichtshof am 16.10.2014 entschieden.

Wenn Mitgliedstaaten wie Deutschland verlangen, dass Produkte, die eigentlich von einer harmonisierten EU-Norm abgedeckt sind, zusätzlich geprüft werden sollen, obwohl sie das CE-Zeichen tragen, dann erzeuge das Handelshemmnisse auf dem Binnenmarkt, so die EU-Kommission.

EU kippt deutsche Regelung zur Zulassung von Bauprodukten

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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof könnte den Markt für Bauprodukte in Deutschland aufmischen. Bislang müssen in Deutschland Bauprodukte über Bauregellisten zugelassen werden. Die CE-Kennzeichnung, das Prüfzeichen der EU reicht nicht. Diese Praxis verstoße gegen das Recht auf freien Warenverkehr, hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden.
Die Klage wurde vor mehr als zwei Jahren von der EU-Kommission eingereicht, berichtet das EnBauSa-Portal. Mitgliedsländer und Hersteller aus anderen Ländern hätten sich über die deutschen Sonderregelungen beschwert, hieß es aus Brüssel.

Zunächst ist wohl nur die BRL B hinsichtlich der genannten Produkte betroffen. Kritisiert wird die Nachregelung in diser Bauregelliste (Ü-Zeichen).

EU kippt deutsche Regelung zur Zulassung von Bauprodukten

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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof könnte den Markt für Bauprodukte in Deutschland aufmischen. Bislang müssen in Deutschland Bauprodukte über Bauregellisten zugelassen werden. Die CE-Kennzeichnung, das Handelszeichen der EU reicht häufig nicht. Diese Praxis verstoße gegen das Recht auf freien Warenverkehr, hat der Europäische Gerichtshof am 16.10.2014 entschieden.

Resttragfähigkeitsprüfung einer punktgelagerten Vordachkonstruktion
Näher Dran. Mehr Drin.

Ungeregelte Bauprodukte: Wann braucht es Bauteilversuche?

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Viele Fassaden- und Interieurgläser fallen in die Kategorie der nicht geregelten Bauprodukte und Bauarten. Dies sind vor allem Gläser, bei denen neue Materialien und Konstruktionen zum Einsatz kommen oder deren Aufbau wesentlich von den Normen abweicht. Wann sind Tests am Bauteil für die Genehmigung nötig?

Bild 1: Verfahren zur Erlangung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ).
Neue Serie Glasbau: Prüfen, Überwachen, Zertifizieren (Teil 1)

Außerhalb der Norm, was tun?

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Wie lassen sich Gläser, neue Materialien und Konstruktionen verwenden, die keine geregelten Bauprodukte sind? In einer 5-teiligen Serie erläutern Prof. Dr. Bernhard Weller von der TU Dresden und seine Mitarbeiter für die GLASWELT Leser den baurechtlichen Umgang mit nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten im Glasbau.

Näher dran. Mehr drin.

Außerhalb der Glas-Norm, was tun?

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Wie lassen sich Gläser, neue Materialien und Konstruktionen einsetzen, wenn sie keine geregelten Bauprodukte sind? Prof. Dr. Bernhard Weller von der TU Dresden und seine Mitarbeiter erläutert für die GLASWELT Leser den baurechtlichen Umgang mit nicht geregelten Bauprodukten.

EU-Kommission verklagt Deutschland

CE- plus Ü-Zeichen vertragen sich nicht

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Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, da es gegen die EU-Vorschriften über die Harmonisierung der Vermarktung von Bauprodukten (wie z. B. Türen) verstößt. Aufgrund dieses Verstoßes könnten Hersteller aus anderen Mitgliedstaaten...

Eine Übersicht über Nachhaltigkeitskriterien von Produkten bietet der DGNB Navigator.
DGNB

Online-Datenbank für Bauprodukte

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Unterschiedlichste Hersteller-Informationen, Umweltzeichen und Deklarationen machen eine gezielte Produktauswahl nicht immer einfach: Eine verlässliche Übersicht über Nachhaltigkeitskriterien von Produkten bietet jetzt die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mit ihrer neuen Datenbank...

News

DGNB: Jetzt Online-Datenbank für Bauprodukte

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Unterschiedlichste Hersteller-Informationen, Umweltzeichen und Deklarationen machen eine gezielte Produktauswahl nicht immer einfach: Eine verlässliche Übersicht über Nachhaltigkeitskriterien von Produkten bietet jetzt die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mit ihrer neuen Datenbank, dem DGNB Navigator.

DGNB

Navigator für Bauprodukte

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Um das Planen nachhaltiger Gebäude zu erleichtern, entwickelt die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB aktuell eine Online-Datenbank für Bauprodukte - den DGNB Navigator. Der Aufbau der neuen Datenbank sowie erste Inhalte und Funktionen wurden zur BAU in einem Preview erstmals...

Rechtstipps zu ESG und ESG-H

“ESG ist ein geregeltes Bauprodukt“

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Die aktuelle Diskussion und mehrere Gerichtsurteile zum ESG-Spontanbruch aufgrund von Nickelsulfid (NiS)-Einschlüssen verunsichern die Fenster- und Fassadenbranche sowie die Glasverarbeiter. Die GLASWELT fragte bei Baurechtsanwalt Prof. Niemöller von der Frankfurter Kanzlei SMNG nach, wo für den Verarbeiter, der ESG einsetzen will, die Risiken liegen und was er beachten muss.

LIV Baden-Württemberg informiert

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Neue Richtlinien für Bauprodukte