Bodentiefe Festverglasungen und Fenstertüren sind sehr beliebt. Um diesem Trend auch technisch gerecht zu werden, sind je nach Anwendungsbereich bautechnische Nachweise bzgl. der Absturzsicherung zu erbringen. Eine Lösung stellen die „französischen Balkone“ dar. In diesem Beitrag klären wir über die Anforderungen an diese Bauteile auf.
BIM, die digitale Bauwerksmodellierung wird im Bauprozess immer wichtiger. Jedoch fehlen in Europa noch einheitliche Standards. Um hier aktiv mitzuarbeiten, wurde 2017 die Herstellerinitiative “Bauprodukte Digital“ gegründet. Am 16. März fand eine Veranstaltung bei Hörmann statt. Lesen Sie, was die Ziele der Initiative sind.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof könnte den Markt für Bauprodukte in Deutschland aufmischen. Bislang müssen in Deutschland Bauprodukte über Bauregellisten zugelassen werden. Die CE-Kennzeichnung, das Handelszeichen der EU reicht häufig nicht. Diese Praxis verstoße gegen das Recht auf freien Warenverkehr, hat der Europäische Gerichtshof am 16.10.2014 entschieden.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshof könnte den Markt für Bauprodukte in Deutschland aufmischen. Bislang müssen in Deutschland Bauprodukte über Bauregellisten zugelassen werden. Die CE-Kennzeichnung, das Prüfzeichen der EU reicht nicht. Diese Praxis verstoße gegen das Recht auf freien Warenverkehr, hat der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden. Die Klage wurde vor mehr als zwei Jahren von der EU-Kommission eingereicht, berichtet das EnBauSa-Portal. Mitgliedsländer und Hersteller aus anderen Ländern hätten sich über die deutschen Sonderregelungen beschwert, hieß es aus Brüssel.
Viele Fassaden- und Interieurgläser fallen in die Kategorie der nicht geregelten Bauprodukte und Bauarten. Dies sind vor allem Gläser, bei denen neue Materialien und Konstruktionen zum Einsatz kommen oder deren Aufbau wesentlich von den Normen abweicht. Wann sind Tests am Bauteil für die Genehmigung nötig?
Wie lassen sich Gläser, neue Materialien und Konstruktionen verwenden, die keine geregelten Bauprodukte sind? In einer 5-teiligen Serie erläutern Prof. Dr. Bernhard Weller von der TU Dresden und seine Mitarbeiter für die GLASWELT Leser den baurechtlichen Umgang mit nicht geregelten Bauprodukten und Bauarten im Glasbau.
Wie lassen sich Gläser, neue Materialien und Konstruktionen einsetzen, wenn sie keine geregelten Bauprodukte sind? Prof. Dr. Bernhard Weller von der TU Dresden und seine Mitarbeiter erläutert für die GLASWELT Leser den baurechtlichen Umgang mit nicht geregelten Bauprodukten.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, da es gegen die EU-Vorschriften über die Harmonisierung der Vermarktung von Bauprodukten (wie z. B. Türen) verstößt. Aufgrund dieses Verstoßes könnten Hersteller aus anderen Mitgliedstaaten...
Unterschiedlichste Hersteller-Informationen, Umweltzeichen und Deklarationen machen eine gezielte Produktauswahl nicht immer einfach: Eine verlässliche Übersicht über Nachhaltigkeitskriterien von Produkten bietet jetzt die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mit ihrer neuen Datenbank, dem...
Unterschiedlichste Hersteller-Informationen, Umweltzeichen und Deklarationen machen eine gezielte Produktauswahl nicht immer einfach: Eine verlässliche Übersicht über Nachhaltigkeitskriterien von Produkten bietet jetzt die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mit ihrer neuen Datenbank, dem DGNB Navigator.
Um das Planen nachhaltiger Gebäude zu erleichtern, entwickelt die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB aktuell eine Online-Datenbank für Bauprodukte - den DGNB Navigator. Der Aufbau der neuen Datenbank sowie erste Inhalte und Funktionen wurden zur BAU in einem Preview erstmals...
Die aktuelle Diskussion und mehrere Gerichtsurteile zum ESG-Spontanbruch aufgrund von Nickelsulfid (NiS)-Einschlüssen verunsichern die Fenster- und Fassadenbranche sowie die Glasverarbeiter. Die GLASWELT fragte bei Baurechtsanwalt Prof. Niemöller von der Frankfurter Kanzlei SMNG nach, wo für den Verarbeiter, der ESG einsetzen will, die Risiken liegen und was er beachten muss.
Neue Richtlinien für Bauprodukte