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Febatec klärt auf

Darauf kommt es bei absturzsichernden Bauprodukten an

In vielen Fällen kommen Umwehrungen (gemäß § 38 MBO – Umwehrungen) bzw. sogenannte „französische Balkone“ zum Einsatz, um ein Öffnen der bodentiefen Flügel zu ermöglichen. Diese sind gerade im Städtebau eine kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Balkon-Anbauten. Neben dem absturzsichernden Bauprodukt an sich werden zudem hohe Anforderungen an deren Befestigung gestellt. Bevor man dieses in Verkehr bringen darf, muss ein entsprechender Verwendbarkeitsnachweis vorliegen, so fordern es die Landesbauordnungen der Bundesländer. Dieser Nachweis kann z.B. durch eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung (abZ/aBG) oder ZiE (Zustimmung im Einzelfall) erfolgen.

Wenn die Absturzsicherung an das Fenster montiert werden muss

Ein in der Vergangenheit immer größer werdendes Problem ist die Befestigung von Umwehrungen an der äußeren Baukörperseite aufgrund der immer geringer werdenden Tragfähigkeit der Außenwände aus Mauerwerk. Diese hat sich durch die hohen Anforderungen an den Wärmeschutz entwickelt. Ähnlich herausfordernd kann die Befestigung von außen in Wänden mit Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) oder in Klinkerbauweise werden. Aus diesem Grund wird sich in vielen Fällen dafür entschieden, die Absturzsicherung direkt am Fensterrahmen zu befestigen.

Hier ist jedoch die Nachweiserbringung erschwert. Die Befestigung muss nicht nur Stoßlasten aus Personenanprall aufnehmen können, sondern auch horizontale und vertikale Nutzlasten, wie zum Beispiel Windlasten und Eigengewicht, zuverlässig abtragen. Hierfür ist eine lückenlose Nachweiskette vom absturzsichernden Bauprodukt bis in den Baukörper zu erbringen.
Nicht geregelte Befestigungsmittel oder solche die wesentlich von den Vorgaben bzw. Regelungen der jeweiligen abZ/aBG abweichen sind für die Befestigung von Umwehrungen, wie zum Beispiel Geländer oder französische Balkone, unzulässig.

Mit diesem Verwendungsnachweis auf der sicheren Seite

Die Fix Max® Befestigungssysteme bieten nun für Planer und Anwender die nötige Handlungssicherheit und erfüllen die baurechtlichen Vorgaben der Landesbauordnungen.

FeBaTec

Die Fix Max® Befestigungssysteme bieten nun für Planer und Anwender die nötige Handlungssicherheit und erfüllen die baurechtlichen Vorgaben der Landesbauordnungen.

Die FeBaTec Fenster- und Bauelementetechnik GmbH aus Rosenheim ist Inhaber einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/ allgemeinen Bauartgenehmigung für ihre Befestigungssysteme am Fensterrahmen (abZ/aBG Nr. Z-14.4-884) und erfüllt damit einen wichtigen Bestandteil dieser Nachweiskette. „Wir sind hier Vorreiter am Markt und erster Anbieter mit einer abZ/aBG, welche genau diesen Verwendungszweck abdeckt“, so Andrea Konrad, Geschäftsführerin der FeBaTec und deren Partner IMB Inntaler Metallbau Vertriebs GmbH. Die von uns angebotenen zugelassenen Befestigungssysteme bieten nun für Planer und Anwender die nötige Handlungssicherheit und erfüllen die baurechtlichen Vorgaben der Landesbauordnungen. Mit der nun vorliegenden abZ/aBG der FeBaTec wird eine wichtige Regelungslücke geschlossen.

Die FeBaTec hat Komplettsysteme von absturzsichernden Bauprodukten, u.a. Brüstungsgeländer aus Aluminium und Glas, sowie Absturzstangen inklusive der zugelassenen Befestigung am Fenster-Rahmenprofil im Programm.
Für die Lastweiterleitung an den Baukörper sind zwischen Fensterelement und Baukörper ebenfalls Befestigungen nach den dafür geltenden Technischen Baubestimmungen zu planen. Namhafte Hersteller, wie zum Beispiel Würth oder SFS haben dafür bereits Produkte mit entsprechendem Verwendbarkeitsnachweis im Programm.

Sind selbstbohrende Schrauben erlaubt?

Anbieter von absturzsichernden Bauprodukten empfehlen oftmals die Montage ihrer Produkte mit selbstbohrenden Befestigungsschrauben und nehmen hierbei Bezug auf eine dafür bestehende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Jedoch muss genau geprüft werden, ob diese Befestigungsmittel für diesen speziellen Anwendungsfall geeignet und baurechtlich verwendbar sind. Es ist darauf zu achten, ob die dafür bestehenden Zulassungen für diesen Verwendungsweck ausgestellt wurden und die geforderten Bestimmungen zur Ausführung eingehalten werden können.

Folgende Punkte sind zu beachten

Die FeBaTec Fenster- und Bauelementetechnik GmbH ist Inhaber einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/ allgemeinen Bauartgenehmigung für ihre Befestigungssysteme am Fensterrahmen und erfüllt damit einen wichtigen Bestandteil dieser Nachweiskette.

FeBaTec

Die FeBaTec Fenster- und Bauelementetechnik GmbH ist Inhaber einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/ allgemeinen Bauartgenehmigung für ihre Befestigungssysteme am Fensterrahmen und erfüllt damit einen wichtigen Bestandteil dieser Nachweiskette.
  • Die Bauteilbefestigungen wurden nicht für die Stahlsorten DX51D+Z gemäß DIN EN 10346 (wird üblicherweise für die Stahlarmierungen von Kunststofffenstern eingesetzt) zugelassen.
  • Folgende Ausführungsvorgabe ist in den jeweiligen Zulassungen fast immer wortgetreu zu finden: „Bauteil I und Bauteil II müssen in direktem Kontakt zueinander liegen. Die Verwendung von druckfesten Wärmedämmstreifen bis zu 3 mm ist zulässig“. Aber: Ein Kunststoff-Fensterrahmen mit einer innenliegenden Stahlarmierung erfüllt diese Bedingung in der Regel nicht. Bei einem Aluminium-Fensterrahmen müsste bis in die 1. Kammer der inneren Profilschale eingeschraubt werden, um die nicht geregelte thermische Trennung zu überwinden. Hier kann der Abstand von 3 mm zwischen den Bauteilen nicht eingehalten werden. Das jeweilige Anbauteil kann zwar mit der äußeren Aluminium-Deckschale direkt verbunden werden, jedoch lässt die thermische Trennung dann keine lückenlose lastableitende Nachweisführung zu.
  • Für den Außeneinsatz dürfen keine verzinkten Schrauben eingesetzt werden. In den Zulassungstexten ist meistens der Hinweis zu finden, dass bei einer Korrosivitätskategorie >=C2 nicht rostende Verbindungsmittel zu verwenden sind. Somit dürfen verzinkte Schrauben nur in Innenräumen eingesetzt werden. Trotzdem werden diese von diversen Anbietern immer wieder unzulässigerweise zur Befestigung an außenliegende Fensterprofile verwendet. Eine Kontaktkorrosion ist hier nicht auszuschließen.
  • Bei Verwendung von Holzschrauben muss unbedingt überprüft werden, ob alle normativ vorgegebenen Randabstände eingehalten werden können. Dies ist bei Holz-Fensterrahmen nicht immer möglich. Der Verwendungszweck für die Befestigung an Fenster-Rahmenprofilen wird in den bekannten Zulassungen für Holzschrauben ebenfalls nicht erwähnt.
  • Tipp: Anwendungsfall bestätigen lassen

    „Unserer Meinung nach bestehen hier einige wesentliche Abweichungen zum Zulassungstext. Es ist genau zu prüfen, ob diese Nachweise für den Anwendungsfall der Befestigung an Fensterrahmen geeignet sind. Unser Standpunkt wurde uns auch durch Gespräche mit vielen Fachleuten der Statik und dem DIBt bestätigt“, so Andrea Konrad. Die FeBaTec empfiehlt dem Anwender bzw. dem bauausführenden Fachunternehmen daher die Verwendungsmöglichkeit dieser Schrauben für diesen speziellen Anwendungsfall vom Inhaber der jeweiligen allgemein bauaufsichtlichen Zulassung bestätigen zu lassen.

    Denn letztlich haftet das bauausführende Fachunternehmen für eine regelkonforme Ausführung seiner erbrachten Bauleistung unter Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben.

    Klaus Brummer, Betriebsleiter und Senior-Chef der FeBaTec und IMB, sieht die Anwendung von selbstbohrenden Befestigungsschrauben zur Anbringung von absturzsichernden Elementen aus weiteren Gründen für bedenklich an. „Wenn eine selbstbohrende Schraube direkt in ein Kunststoff-Profil mit innenliegender Stahlarmierung eingedreht wird, erfolgt zwischen Vorderkante Profil und der Stahlarmierung keine ausreichend druckfeste Verbindung, da der Kunststoff-Anteil des Profils zu nachgiebig ist.“ Vor allem bei Temperaturschwankungen beginne die Schraubverbindung zu „pumpen“, wechselt also zwischen Ausdehnung und Kontraktion. So könne keine dauerhaft kraftschlüssige Verbindung zur Stahlarmierung entstehen, wodurch eine dauerhafte Stoßsicherheit und Tragfähigkeit in Frage gestellt werden müsse.

    Brummer weiter: „Da die Schraube immer auf Spannung ist, muss durch die unterschiedlichen Materialausdehnungen von Kunststoff und Stahl mit einem schnelleren Verschleiß der Schraube gerechnet werden“. Der Entwickler der Fix Max- und Falz Max- Befestigungssysteme sieht außerdem weitere Nachteile bei der Anwendung der Selbstbohrschrauben: „Man kann diese bei der Montage sehr leicht überdrehen und dadurch verlieren sie ebenfalls an Kraftschlüssigkeit. Will man die so angebrachten Geländer irgendwann revidieren, wird sowohl die Schraube als auch das Profil beschädigt.“ Bei Kunststofffenster-Rahmen sei außerdem nicht sichergestellt, dass durch das Einwirken von Querkräften, wie zum Beispiel dem Eigengewicht der Umwehrung bzw. des Geländers und der Auflehnlast, ein Absenken der Anbauelemente ausgeschlossen werden könne. Bei der Entwicklung der jetzt zugelassenen Fix Max- und Falz Max-Befestigungssysteme wurde jedenfalls darauf geachtet, genau diese Nachteile zu vermeiden. Daher wurden sie so konstruiert, dass alle einwirkenden Nutzlasten vom Anbauelement in die tragenden Bestandteile des Fenster-Rahmenprofils ausreichend abgeleitet werden.