Die Baubranche hat eine große Verantwortung in Sachen Klimaschutz und Klimaresilienz. Mit dem neuen ift-Label „klima.sicher.bauen“ können Bauprodukte gezielt gekennzeichnet und bewertet werden. Hier lesen Sie, wie diese Zertifizierung die Auswahl geeigneter Bauelemente erleichtert.
Die Baubranche hat eine große Verantwortung in Sachen Klimaschutz und Klimaresilienz! Mit dem neuen ift-Label "klima.sicher.bauen" können Bauprodukte gezielt gekennzeichnet und bewertet werden. Wie diese Zertifizierung die Auswahl geeigneter Bauelemente erleichtert.
Lässt sich die Nachhaltigkeit und Klimaresilienz bewerten? Dieser Frage ist ift-Institutsleiter Prof. Lass auf den Rosenheimer Fenstertagen nachgegangen und hat dazu einen Vorschlag für ein Label „Klima.Sicher.Bauen“ gemacht. Das kann objektive Informationen über das Bauprodukt glaubwürdig und vertriebsunterstützend vermitteln.
„Vieles, was noch vor Jahren belächelt wurde, ist heute Realität und nicht mehr wegzudenken, etwa Vogelschutzglas“, so Hans-Joachim Arnold in seiner Begrüßungsrede in Potsdam. Was auf die Branche zukommt, und wie sie die neuen Anforderungen lösen kann, das stand im Fokus der Tagung. Wie die Isolar Gruppe bereits auf dem Weg ist, unterstrichen u.a. die Sieger im Isolar Wettbewerb.
Gemäß § 3 und § 12 Absatz 1 MBO muss jede bauliche Anlage im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden. Darüber hinaus dürfen die während der Errichtung und Nutzung möglichen Einwirkungen keine Beschädigungen anderer Teile des Bauwerks oder Einrichtungen und Ausstattungen infolge zu großer Verformungen der tragenden Baukonstruktion zur Folge haben.
Das ift zeigt auf seiner Sonderschau auf der BAU Konzepte und Ideen, von nachhaltigen Produkten, die Energie sparen aber auch vor Klimaextremen wie Hagel, Sturm und Überschwemmungen schützen.
Der AIUIF e.V. und die Gütegemeinschaft GSB International haben eine gegenseitige Mitgliedschaft vereinbart. Das ermögliche eine stärkere Kooperation auf dem Gebiet des nachhaltigen Bauens sowie des Recyclings von Bauprodukten.
Ab dem 1. Januar 2023 sollte das CE-Zeichen für viele Bauprodukte in Großbritannien (GB) durch die UKCA-Kennzeichnung ersetzt werden. Die Verlängerung der Koexistenz-Phase für das CE-Zeichen gilt nun bis zum 30. Juni 2025. Für Fragen dazu steht das ift Rosenheim mit seinen Partnern UL und BSI zur Verfügung.
Der freie Warenverkehr in Europa ist einer der Eckpfeiler unseres Wohlstandes. Damit es am Ende aber nicht nur einige wenige Gewinner gibt, erfordert die Realität Spielregeln. Es muss daher dafür Sorge getragen werden, dass entsprechend funktionierende Regeln existieren und vor allem, dass diese auch eingehalten werden.
Nach dem Bekanntwerden der delegierten Verordnung von 2019 zu den Leistungsklassen gegenüber Windlasten (siehe Artikel ”Ein kleines Durcheinander in der GLASWELT 11/21) gab es in der R+S Branche viele Diskussionen um das damit verbundene Thema CE-Zeichen. Auch die richtige Anwendung des α-Wertes hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) durch die aktuellen Erkenntnisse der verstärkten Marktüberwachung in 2022 gerade gerückt.
Ein laufendes Gerichtsverfahren zum Thema ZIP, bei dem ein italienischer Hersteller die Windwiderstandsklasse 6 (WWK) ausweist, sollte eigentlich ein klares Ende haben, da nach aktueller deutscher Denkweise hier nur eine Einsatzempfehlung Wind anstelle der WWK genannt werden darf. Aber weit gefehlt: Eine Verordnung der EU mit der Ziffer 2019/1188 von 2019 bringt frischen Wind in die Diskussion, was denn nun richtig oder falsch sei. Es war schon seit längerem auffällig, dass die überwiegende Mehrheit der italienischen Hersteller die Windwiderstandsklassen 4–6 bei ZIPs ausgewiesen haben. Also sollte ein wenig Licht ins Dunkel gebracht werden.