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Alle Artikel zum Thema Mieter

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Falsches Lüftungsverhalten

Studie: Wie Mieter Lüften

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Viele Mieter verschwenden durch unbedachtes Lüften unnötig viel Heizenergie. Was an ihrem Lüftungsverhalten falsch ist, hat eine deutschlandweite repräsentative Umfrage zum Heiz- und Lüftungsverhalten von Mietern in Mehrfamilienhäusern aufgezeigt.


Durch unkontrolliertes Lüften in der Wohnung...

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Fundstück

Wie Mieter Lüften und damit das Geld zum Fenster rauswerfen

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Viele Mieter verschwenden durch unbedachtes Lüften unnötig viel Heizenergie. Was an ihrem Lüftungsverhalten falsch ist, hat eine deutschlandweite repräsentative Umfrage zum Heiz- und Lüftungsverhalten von Mietern in Mehrfamilienhäusern aufgezeigt.

Deutschland Premiere bei Schlotterer

Sonnenschutz für Mieter

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Mit dem ersten Außenrollo zur bohr- und schraubenlosen Montage bringt Schlotterer Sonnenschutz Systeme, Österreich im Sommer 2016 die ideale Sonnenschutzlösung für Mieter auf den Markt: das Blinos Rollo. Das kompakte System wird mittels patentierter Klemmvorrichtung wind- und wetterfest am...

Münchener Gericht fällt wegweisendes Urteil

Das Recht auf Sonnenschutz

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Klare Worte hat das Amtsgericht München in seinem rechtskräftigen Urteilsspruch (AZ 411 C 4836/13) zu der Klage eines Mieters gefunden, der eine Markise anbringen wollte, aber nicht durfte. „Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ist ein solcher Schutz...

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Aus der SONNENSCHUTZWELT

Mieter haben ein Recht auf Sonnenschutz

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Klare Worte hat das Amtsgericht München in seinem rechtskräftigen Urteilsspruch (AZ 411 C 4836/13) zu der Klage eines Mieters gefunden, der eine Markise anbringen wollte, aber nicht durfte. „Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ist ein solcher Schutz durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend, besteht der Anspruch auf Anbringen einer Markise.

© Klaus und Brigitte Hiemer

Interessantes Urteil: Mieter haben ein Recht auf Sonnenschutz

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Klare Worte hat das Amtsgericht München in seinem rechtskräftigen Urteilsspruch (AZ 411 C 4836/13) zu der Klage eines Mieters gefunden, der eine Markise anbringen wollte, aber nicht durfte. “Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört zum berechtigten Wohngebrauch des Mieters. Ist ein solcher Schutz durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend, besteht der Anspruch auf Anbringen einer Markise“, so das Münchener Amtsgericht.

Amtsgericht München

Wieviel Lüften ist zumutbar?

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Kann in einer Wohnung Schimmelbildung nur durch durchgehendes Lüften vermieden werden, widerspricht dies den an eine normale Wohnnutzung zu stellenden Anforderungen. Eine Minderung ist gerechtfertigt, im vorliegenden Fall sogar bis zu 100 Prozent. Dies entschied das Amtsgericht München.


Im zugrunde...

News

Durchgehendes Lüften ist nicht zumutbar

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Kann in einer Wohnung Schimmelbildung nur durch durchgehendes Lüften vermieden werden, widerspricht dies den an eine normale Wohnnutzung zu stellenden Anforderungen. Eine Minderung ist gerechtfertigt, im vorliegenden Fall sogar bis zu 100 Prozent. Dies entschied das Amtsgericht München.