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Fensterhersteller Winter Holzbau insolvent

Seit mehr als 60 Jahren verkauft die Firma Winter Holzbau GmbH Fensterrahmen und Türen aus Holz. Jetzt hat man einen Insolvenzantrag gestellt, der Betrieb soll aber weitergehen.

Die Winter Holzbau GmbH mit Sitz in Thedinghausen hat beim Amtsgericht Verden ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Mit Beschluss vom 17. Juni hat das Gericht dem Antrag zugestimmt.

Das in der Fenster- und Türenbranche tätige Unternehmen habe aufgrund des enormen Preisdrucks bereits vor eineinhalb Jahren ein Restrukturierungsprogramm initiiert. Da die Maßnahmen nicht so zeitnah wie erwartet gegriffen hätten, habe man sich nun dazu entschieden, die angelaufene Sanierung im Rahmen einer Eigenverwaltung fortzuführen. Um den Sanierungsprozess auch während der Eigenverwaltung optimal zu gestalten, wird das Unternehmen von den Sanierungsexperten Torsten Gutmann und Dr. Christian Kaufmann von der Pluta Rechtsanwalts GmbH im insolvenzrechtlichen Bereich sowie von Tobias Kersten von der Fides Corporate Finance GmbH im betriebswirtschaftlichen Bereich unterstützt. Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Ralph Bünning von Schultze & Braun bestellt.

„Die rechtzeitige Antragstellung ist von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Fortsetzung des Sanierungsprozesses. Unsere Kunden können weiterhin auf unsere hohe Qualität vertrauen, wir werden den Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortführen“, sagt Geschäftsführer Harald Winter.

Die Winter Holzbau GmbH beschäftigt 91 Mitarbeiter. Das Unternehmen bietet Fenster und Türen aus Holz.

Informationen zum Verfahren
Die "Eigenverwaltung" ist ein besonderes Verfahren zur Erhaltung von Unternehmen in Krisensituationen. Es ist ein Insolvenzverfahren ohne Insolvenzverwalter. Die bisherige Geschäftsleitung darf unter Aufsicht eines Sachwalters und meistens unterstützt durch einen insolvenzerfahrenen Sanierungsexperten die Firma selbst durch die Krise führen. Das Verfahren beginnt als Vorverfahren, welches in der Regel 2-3 Monate dauert und dem Gericht und den Gläubigern die Zeit gibt, die Berechtigung zu prüfen. Es mündet anschließend in ein Hauptverfahren, in dem die Sanierung durchgeführt wird. Eine zeitliche Vorgabe gibt es dann nicht mehr. In der Regel geht ein Unternehmen, nach erfolgreicher Umstrukturierung durch einen Insolvenzplan (Vergleich mit den Gläubigern) aus dem Verfahren heraus.