Ein einzelnes Fenster für 500 Euro – und am Ende ein Schaden von rund 50.000 Euro. Was sich zunächst wie eine überzeichnete Rechnung anhört, ist für ein namhaftes Fensterbauunternehmen in Deutschland bittere Realität geworden. Der Fall zeigt exemplarisch, wie schnell handwerkliche Fehler zu existenzbedrohenden Risiken werden können – und warum klassische Betriebshaftpflichtversicherungen hier oft nicht ausreichen.
Der Schadensfall: Fehler mit Kettenreaktion
Zwischen August 2024 und Mai 2025 wurden bei einem Bauprojekt insgesamt 15 Fenster inklusive Rollläden und Blenden fehlerhaft konstruiert. Die Fenster hatten eine zu geringe Durchgangsbreite und entsprachen daher nicht den baulichen Anforderungen. Der Mangel blieb zunächst unentdeckt und wurde erst beim Einzug der ersten Bewohner festgestellt.
In der Folge musste geprüft werden, wie sich die Schäden mit möglichst geringem Aufwand beheben lassen. Schnell wurde jedoch klar: Ein kompletter Rückbau, die Neufertigung der Elemente sowie ein erneuter Einbau sind kaum zu vermeiden. Besonders problematisch war, dass zahlreiche weitere Gewerke betroffen waren – von Klinkerarbeiten über Putz, Bodenbeläge bis hin zu Malerarbeiten.
Die Kosten: Ein Albtraum für jeden Betrieb
Die Kostenschätzung verdeutlicht die Dimension des Problems. Der Umbau der Elemente kostete 37.500 Euro. Der komplette Aus- und Wiedereinbau hätte durch die zahlreich betroffenen Fremdgewerke und die Nicht-Nutzbarkeit der Räume einen Schaden von über 100.000 Euro verursacht, daher war die Reparatur im eingebauten Zustand (trotz Erfüllungsschadentatbestand) die günstigere und zielführende Alternative.
Für viele mittelständische Fensterbaubetriebe wäre ein solcher Betrag aus eigener Tasche kaum zu stemmen – im schlimmsten Fall mit existenzbedrohenden Folgen.
Die entscheidende Frage: Ist das versichert?
Im Zentrum stand daher eine zentrale Frage: Handelt es sich um einen versicherten Schaden? Die Antwort kam schnell – und fiel positiv aus. Im Rahmen des exklusiven SMK-Rahmenvertrags sind Schäden im eingebauten Zustand mitversichert, wenn dies die günstigere Alternative zu Ein- und Ausbaukosten sind. Wichtig ist, dass der Schaden durch einen Herstellungsfehler entstanden ist und die Montage fehlerfrei war.
Doch damit nicht genug. Ein weiterer kritischer Punkt in vergleichbaren Schadensfällen sind die Ein- und Ausbaukosten – Leistungen, die in vielen Standardpolicen nur eingeschränkt oder gar nicht versichert sind. Auch hier zeigte sich die Stärke des SMK-Sonderkonzepts: Ein- und Ausbaukosten sind bis zu fünf Millionen Euro gedeckt, bei einem Selbstbehalt von zehn Prozent, mindestens 500 Euro und maximal 5.000 Euro.
Absicherung, die den Unterschied macht
Der geschilderte Schadensfall macht deutlich, dass es im Fensterbau nicht um kleine Montagefehler geht, sondern um komplexe Risiken mit enormen finanziellem Hebel. Wer sich ausschließlich auf eine klassische Betriebshaftpflicht verlässt, läuft Gefahr, im Ernstfall unzureichend abgesichert zu sein.
Spezialisierte Versicherungskonzepte wie das SMK-Sonderkonzept bieten genau dort Schutz, wo Standardlösungen enden – und können im Schadensfall den Unterschied zwischen einer schmerzhaften Erfahrung und dem finanziellen Ruin eines Unternehmens ausmachen.