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Service zur Bauproduktenverordnung: Schüco hilft Verarbeitern

Seit 1. Juli müssen Bauprodukte, die harmonisierten EU-Normen unterliegen, nach Vorgabe der Bauproduktenverordnung einheitlich geprüft, gekennzeichnet und mit Dokumenten versehen werden. Dies gilt für Fenster, Türen und Fassaden. Auf der Schüco-Website finden Partner-Betriebe einen Servicebereich mit den nötigen Dokumenten zum Download.

Der geschützte Bereich unter www.schueco.de/ce-kennzeichen macht für Schüco Partner die Regeln der Bauproduktenverordnung transparent; er gliedert sich in drei Segmente: Unter „Allgemeine Informationen“ findet der Nutzer/V erarbeiter alle relevanten Erläuterungen für eine normgerechte Kennzeichnung. Hier wird z. B. erklärt, welche Unterlagen für die „Technische Dokumentation“ benötigt werden. Auch ein Leitfaden für die „Werkseigene Produktionskontrolle“ ist hier hinterlegt.

Auf der Seite „Schüco Bauprodukte“ findet der Partner Prüfdokumente zu den verschiedenen Produktbereichen und Werkstoffen. Zu jedem Schüco Produkt stehen Vorlagen für die Leistungserklärung und das CE-Kennzeichen zum Download zur Verfügung. Eine intuitiv zu bedienende Eingabemaske erleichtere die Suche.

Der Bereich „Schüco Artikel“ enthält Leistungserklärungen zu Schüco Artikeln wie Beschläge, Schlösser und Schließer. Über die Artikel- oder die Dokumentennummer lässt sich die gesuchte Leistungserklärung auffinden und downloaden. Hier der Link zur Serviceseite www.schueco.de/ce-kennzeichen.