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Zwei neue Merkblätter vom VFF: Zum Sommerlichen Wärmeschutz und zur CE-Kennzeichnung

Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller hat zwei Merkblätter neu herausgegeben: "Energiesparendes Planen: Sommerlicher Wärmeschutz vor Wärmedämmung" und Merkblatt CE.02 zur CE Kennzeichnung von Fenstern und Türen.

Die Arbeitsgruppe Sommerlicher Wärmeschutz des Technischen Ausschusses im Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e. V. hat das Merkblatt ES.04 aus dem Jahr Mai 2004 überarbeitet. Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist nach Energieeinsparverordnung (EnEV) Pflicht und ermöglicht die Realisierung eines behaglichen Raumklimas im Sommer.
Transparente Fassaden sind im Trend – ob im privaten Eigenheim, im Wohnungsbau oder im Verwaltungsgebäude. Die moderne Architektur zeichnet sich gerade durch die großzügige Verwendung von Glas aus. Dadurch werden Räume von Tageslicht durchflutet, Sonnenenergie eingefangen und Heizkosten gespart. Andererseits wird ohne sommerlichen Wärmeschutz der Wintergarten im Sommer viel zu heiß, das Großraumbüro ist nachmittags eine Sauna und im Chefzimmer an der Süd-West-Ecke herrschen auch im Winter unerträglich hohe Temperaturen. Mit geeigneten Sonnenschutzmaßnahmen kann man solche Extremsituationen vermeiden. Oberstes Ziel ist es, ein Optimum zu finden zwischen Wirtschaftlichkeit, CO2-Minderung und Nutzeranforderung. Um Kühlenergie zu sparen und eine Nachrüstung mit Klimageräten zu vermeiden, verdient der sommerliche Wärmeschutz also dringende Beachtung.
Neben der ausführlichen Erläuterung des Nachweises des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2 werden in dem Merkblatt erstmals wichtige Hinweise für den Planer und Nutzer von Gebäuden mit hohem Glasanteil in der Fassade gegeben. Das Merkblatt ES.04 hat der Verband in Zusammenarbeit mit dem ift, dem Bundesverband Deutscher Fertigbau, dem Bundesverband Flachglas, dem Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz, dem HDH und anderen kompetenten Fachleuten erstellt.

Merkblatt zum CE-Zeichen
EuroWindoor, die Dachorganisation der europäischen Fensterverbände hat in Zusammenarbeit mit der Vereinigung des Europäischen Aluminiumverband EAA im Dezember 2007 ein Merkblatt herausgegeben, welches jetzt deutschsprachig veröffentlicht wird.
Ab dem 1. Februar 2009 wird die CE-Kennzeichnung von Fenstern und Außentüren Pflicht. Das Merkblatt erklärt die Produktnorm EN 14351-1 für Fenster und Außentüren und gibt eine Anleitung für den Leser und den Anwender was für CE zu beachten ist. Es ist eine gemeinsame Ausgabe von 30 nationalen Verbänden in Europa aller Rahmenmaterialien. Damit wird eine einheitliche Vorgehensweise bei Fenstern und Außentüren für alle wichtigen Märkte sicher gestellt.

Die Merkblätter sind als Leseprobe in Auszügen einzusehen. Die Schutzgebühr für die Ausgaben betragen 6,00 Euro für das Sonnenschutz-Merkblatt und 9,50 Euro für das CE-Zeichen-Merkblatt zzgl. Versandkostenpauschale. Mitglieder des Verbandes erhalten ein Exemplar kostenlos. Bestellmöglichkeiten gibt es beim Online-Shop unter www.window.de.