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Betriebsführung

Weihnachten, Silvester und Neujahr, welche Tage sind kein Urlaub?

Heiligabend

Auch wenn der 24.12. als Heiligabend die Weihnachtstage einläutet, so handelt es sich nicht um einen gesetzlichen Feiertag und zwar in keinem Bundesland. In manchen Bundesländern gilt der Nachmittag und Abend des 24.12. als "stiller Tag".

Dies bedeutet aber nicht, dass damit automatisch die Arbeitszeit beendet ist. Stille Tage haben nur eine Bedeutung für öffentliche Vergnügungsveranstaltungen, die in dieser Zeit nicht stattfinden dürfen. Also muss an diesem Tag auch ganz regulär gearbeitet werden.

Es gibt auch Ausnahmen

Allerdings sehen einige Tarif- oder auch Arbeitsverträge vor, dass der 24.12. ganz oder zumindest teilweise frei ist. Dann brauchen Arbeitnehmer keinen Urlaubstag einzusetzen.

Auch wenn eine solche Regelung im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag fehlt, so tragen viele Arbeitgeber auch der weihnachtlichen Vorbereitungszeit Rechnung und schließen Büros und Betriebe zumindest ab der Mittagszeit. Beispielsweise hat sich im Einzelhandel eingebürgert, dass viele Geschäfte am 24.12. schon mittags schließen.

Silvester ist kein Feiertag

Da der Silvester-Tag kein gesetzlicher Feiertag ist, müssen Arbeitnehmer regulär zur Arbeit erscheinen. Es sei denn, der Chef drückt ein Auge zu oder es ist aufgrund einer tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelung frei.

Neujahr ist frei

Der 1.1. ist ein gesetzlicher Feiertag, das heißt am Neujahrstag ruht die Arbeit. Sie müssen für diesen Tag in der Regel keinen Urlaubstag opfern.
Beschäftigungsverbot an Feiertagen

Das Beschäftigungsverbot an Feiertagen ergibt sich übrigens aus dem Arbeitszeitgesetz. Ausgenommen von dieser Regelung sind Beschäftigte bestimmter Berufsgruppen, wie beispielsweise Feuerwehr, Rettungsdienste oder in der Gastronomie. Arbeitnehmer in diesen Bereichen müssen je nach Dienstplan auch an Feiertagen zur Arbeit erscheinen.